Am 14. Januar 2005 versammelten sich in einem Konferenz-Saal in Washington zehn ehemalige oder amtierende Regierungschefs aus Nordamerika und Europa, dazu eine ehemalige WHO-Generaldirektorin, plus eine Reihe Außenpolitik-Berater. Sie spielten einen koordinierten Pocken-Anschlag auf sechs Großstädte gleichzeitig: Istanbul, Rotterdam, Warschau, Frankfurt, New York City, Los Angeles. Innerhalb von viereinhalb Stunden Übungs-Zeit stiegen die gemeldeten Fälle von 51 auf 3.320. Die Übung hieß Atlantic Storm.
Vom 22. bis 23. Juni 2001 — drei Monate vor 9/11, fünf Monate vor den Anthrax-Briefen — saßen in einem Briefing-Raum der Andrews Air Force Base bei Washington dreizehn ehemalige Spitzenbeamte der US-Regierung an einem ovalen Tisch und spielten dreizehn Tage Pockenausbruch in dreizehn Stunden. Die Übung hieß Dark Winter.
Am 8. Dezember 2020 veröffentlichte die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ihre 7. Ad-hoc-Stellungnahme zur Coronavirus-Pandemie unter dem Titel „Die Feiertage und den Jahreswechsel für einen harten Lockdown nutzen". Sie forderte konkret: Aufhebung der Schulpflicht ab 14. Dezember 2020, Schließung aller nicht der Grundversorgung dienenden Geschäfte ab 24. Dezember, Reduktion sozialer Kontakte „auf einen sehr eng begrenzten Kreis", Homeoffice als Regel, Aussetzung von Sport- und Kulturaktivitäten in Gruppen.
Am 24. April 2026, in den Nachmittagsstunden, postet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) über seinen offiziellen X-Account @PEI_Germany zum Abschluss der Europäischen Impfwoche eine Kachel. Auf der Kachel: eine Cartoon-Familie, Mutter, Kind, Teenager, Erwachsener, Seniorin, Pfleger mit Kopftuch. Darüber der Satz, in freundlichem Grün, mit Ausrufezeichen:
Am 25. Februar 2026 hat der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Richter Pamp, mit den Richterinnen und Richtern Halfmeier, Graßnack, Borris und Dr. Hannamann, eine Entscheidung verkündet, die in den Sendern, auf deren Finanzierungsmechanik sie unmittelbar wirkt, bis heute nicht vorkommt. Aktenzeichen: VII ZB 29/24. Gegenstand: die Zwangsvollstreckung des Bayerischen Rundfunks gegen einen einzelnen Beitragsschuldner im Allgäu wegen rückständiger Rundfunkbeiträge. Ergebnis: Die Zwangsvollstreckung ist für unzulässig erklärt, die Kosten trägt der Gläubiger — also der BR. Beide Vorinstanzen, das Amtsgericht Kaufbeuren und die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kempten, waren anderer Meinung. Der BGH hat sie aufgehoben.
Am 23. April 2026 tagt die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse" in öffentlicher Sitzung. Thema des Blocks: Kritische Infrastrukturen (KRITIS) und die Rolle der Bundeswehr in Pandemielagen. Sachverständiger: Stephan Kohn, ehemaliger Oberregierungsrat im Bundesinnenministerium, Verfasser des 80-seitigen Auswerteberichts vom Mai 2020, der die damalige Corona-Politik als Fehlalarm bewertete und seither als Lehrstück gilt — je nachdem, wen man fragt, für behördliche Dissidenz oder für behördliche Disziplinierung.