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Wessen Euro?

Die Europäische Zentralbank hat zwei Anfragen auf Zugang zu Kostendaten des Digitalen Euro abgelehnt. Die erste stellte Nicholas Anthony vom Cato Institute — die EZB verwies auf seine fehlende EU-Staatsangehörigkeit. Die zweite stellte Maya Thomas von Big Brother Watch. Maya Thomas ist EU-Bürgerin. Auch ihr Antrag wurde abgelehnt.

Die Begründung, wörtlich aus dem EZB-Schreiben:

“Having examined your request, we concluded that, regrettably, at this juncture, it is not possible for the ECB to process it.”

Vier Gründe für die Ablehnung: kommerzielle Interessen der Auftragnehmer, interne Finanzdaten der EZB, vertrauliche Informationen, Personaldaten. Das ist der vollständige Befund zur Frage, was das Projekt kostet. Die EZB kommuniziert Privatsphäre als Kerndesign des Digitalen Euro nach innen — und verweigert Transparenz als Institution nach außen. Wie weit die Lücke zwischen beidem geht, ist dokumentierbar.

Was wir wissen — und woher
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Präzise Zahlen hat die EZB nicht herausgegeben. Was Cato aus öffentlichen EZB-Mitteilungen und dem Closing Report der Vorbereitungsphase rekonstruiert: mindestens 1,12 Mrd. € bereits zugewiesen, weitere 2,62 Mrd. € für das Launch-Jahr geplant, projizierte Gesamtkosten bis 18 Mrd. €.

Zum Vergleich: Die Central Bank of The Bahamas weist die Entwicklungskosten ihrer CBDC “Sand Dollar” als normalen Posten in ihren Jahresberichten aus — eine deutlich kleinere Institution, aber dasselbe Prinzip. Offenlegung von Kostendaten ist möglich. Die EZB hat sich dagegen entschieden und Bürgeranfragen unter Berufung auf Auftragnehmerinteressen abgewiesen. Dass laufende Vergabeverfahren eine gewisse Vertraulichkeit rechtfertigen, ist ein legitimer Einwand. Er erklärt nicht, warum auch aggregierte Gesamtkosten und bereits abgeschlossene Vergaben nicht offengelegt werden.

Wer den Digitalen Euro designed hat
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Parallel zu diesen Ablehnungen wurden auf Antrag Dokumente freigegeben — nicht proaktiv, sondern durch Journalisten. Alexander Fanta (netzpolitik.org) erhielt 2023/24 partielle Einsicht in EZB-Korrespondenz. Follow the Money (FtM) erhielt rund zwei Dutzend Lobby-Briefe und E-Mails, ausgetauscht zwischen 2021 und 2023 zwischen der EZB und dem Bundesverband Deutscher Banken, der European Banking Federation (EBF), der European Savings and Retail Banking Group (ESBG) und anderen Bankenverbänden.

Was diese Dokumente zeigen: Die Designentscheidungen des Digitalen Euro decken sich in drei dokumentierten Punkten punktgenau mit Forderungen, die Banken schriftlich an die EZB herangetragen haben.

Holding-Limit. Banken forderten 500–1.000 € pro Kopf als Obergrenze für digitale Euro-Guthaben, um Einlagenabflüsse aus dem Bankensystem zu begrenzen. Der EZB-Closing-Report Oktober 2025 testet “hypothetical holding limits up to €3,000 per person” — eine Größenordnung, die erheblich unter dem ursprünglich diskutierten Bereich liegt und der schriftlich dokumentierten Banken-Position nahekommt.

Keine Verzinsung. Banken forderten, dass digitale Euro-Konten keine Zinsen tragen, damit Bankeinlagen attraktiver bleiben. Das ist in COM(2023) 369 final, dem Kommissionsentwurf für die Digitaler-Euro-Verordnung, festgeschrieben.

Zugangspflicht über Banken. Der Zugang zum Digitalen Euro soll ausschließlich über regulierte Institute mit Zentralbank-Konto möglich sein. Direkte Anbindung an die EZB ist ausgeschlossen. Auch das entspricht Lobby-Forderungen — und wurde übernommen.

Piero Cipollone, Mitglied des EZB-Direktoriums, hat laut FtM-Recherche den Schutz des Bankensektors als wesentlichen Grund für die Holding-Limit-Beschränkungen benannt.

Die Aufsichtsbehörde und ihre Schranken
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Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) und das Europäische Datenschutzgremium (EDPB) haben im Oktober 2023 eine gemeinsame Stellungnahme zum Digitalen Euro verabschiedet. Der Befund:

“The Proposal did not establish a binding obligation to ensure pseudonymisation of transaction data vis-à-vis the ECB and national central banks.”

Pseudonymisierung — also der Schutz der Nutzer-Identität gegenüber der EZB selbst — ist im Verordnungsvorschlag nur als Erwägungsgrund (Recital 76) formuliert. Nicht als normativer Text, nicht als einklagbare Pflicht. Der EDPS hat das Problem erkannt und schriftlich benannt. Erzwingen kann er es nicht.

Die EZB antwortet auf solche Fragen mit ihrer FAQ-Seite: “The Eurosystem would not identify users making or receiving payments.” Das ist eine Absichtserklärung, keine Rechtspflicht.

Programmierbarkeit: die ungestellte Frage
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Keine Stelle im Verordnungsentwurf COM(2023) 369 und keine öffentliche EZB-Kommunikation beantwortet klar, ob der Digitale Euro programmierbar sein wird — ob also Guthaben mit Verfallsdaten, Nutzungsbeschränkungen oder Empfängerfiltern versehen werden können. Die EZB FAQ beschreibt Offline-Zahlungen als “Cash-ähnliches Datenschutzniveau”. Was das für Online-Zahlungen und die technische Architektur bedeutet, bleibt unklar. Der Closing Report benennt Feedzai als KI-Fraud-Detection-Provider — aber welche Daten dabei analysiert werden und unter welchen Bedingungen, ist vertraglich nicht öffentlich. Das ist eine Lücke, die die Debatte um den Digitalen Euro dominiert und zu der die vorliegenden FOI-Dokumente keine Antwort liefern. Dass die EZB sie auch nicht proaktiv füllt, gehört zum Befund.

Der Rulebook-Prozess
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Das Regelwerk (Rulebook), das den Digitalen Euro operativ definiert, wird in einer Rulebook Development Group (RDG) erarbeitet. Das Institute of International Finance (IIF) — kein Systemkritiker, sondern ein Banken-Dachverband — hat im Januar 2024 in einer Staff Note festgestellt:

“The rulebook drafting is taking place amongst a limited set of institutions rather than through a transparent process.”

Empfehlung des IIF: Entwürfe des Rulebooks öffentlich zugänglich machen. Stand heute: nicht umgesetzt.

Was die EZB dazu sagt — und was sie dabei gewinnt
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Die EZB kommuniziert Transparenz als Projekt-Versprechen. Auf ihrer FAQ-Seite: “Rigorous standards of the European Union, which has the strongest security and privacy laws in the world.” Bundesbank-Präsident Joachim Nagel schrieb 2024: “Eurosystem central banks have no interest in users’ data.”

Das ist die Kommunikationslinie. Die Dokumentenlage ist eine andere: Kostendaten unter Verschluss, Rulebook-Entwürfe nicht öffentlich, Pseudonymisierungspflicht nicht normativ verankert, Design in drei Punkten an Banken-Lobbyforderungen ausgerichtet.

Zu fragen ist auch, was die EZB selbst gewinnt. Eine CBDC gibt ihr direkte Sichtbarkeit auf Transaktionsebene — unabhängig davon, was die aktuelle Architektur vorsieht. Sie ermöglicht geldpolitische Instrumente, die mit Bargeld und privatem Giralgeld nicht durchsetzbar wären: gezielte Negativzinsen, konditionierte Ausschüttungen. Das ist kein Argument gegen den Digitalen Euro. Es ist der Grund, warum die Designentscheidungen — wer kontrolliert was, wer sieht was, was ist einklagbar — nicht allein den Banken oder der Öffentlichkeit überlassen werden sollten. Bisher hat die Öffentlichkeit nicht einmal vollständige Kostentransparenz.

Eine Institution, die Privatsphäre als “Kerndesign-Merkmal” kommuniziert und gleichzeitig Anfragen nach eigenen Kostendaten mit “commercial interests of contractors” abweist, beschreibt zwei verschiedene Transparenz-Konzepte: eines für den Nutzer nach innen, eines für den Bürger nach außen.

Der Digitale Euro ist noch nicht fertig. Aber wessen Euro er wird, zeichnet sich ab.


Recherche-Grundlage: EZB Closing Report Oktober 2025, EDPB/EDPS Joint Opinion 02/2023, IIF Staff Note Januar 2024, AsktheEU.org FOI-Datenbank, Follow the Money Investigation, Cato Institute Blog April 2026, COM(2023) 369 final.

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