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Impfpass-Fälschungen: Was die Akten zeigen, was die Schlagzeilen behaupteten

Am 10. August 2022 brachte die Wiener Boulevardzeitung Heute eine Titelseite mit der Behauptung, im Austria Center Vienna seien Impfpässe „für Politiker gefälscht" worden. Im Artikeltext: „hochrangige impfkritische Politiker" — anonym, ohne Namen, ohne Parteizuordnung, ohne andere Quelle als die eigene Redaktion. Im abgeschlossenen Gerichtsverfahren am Wiener Landesgericht vom 23. Februar 2023 erscheint keiner.

Dieser Artikel rekonstruiert, was die abgeschlossenen Verfahren zwischen Paris, Palermo, Wien und Gütersloh zeigen. Drei Befunde tragen die Rekonstruktion: der industrielle Maßstab, die Insider-Tatprofile, die Politiker-These. Zwei Rahmenbedingungen, die in der Berichterstattung selten zusammen erscheinen, kommen hinzu: die deutsche Rechtslücke des §277 StGB und der Leak privater Signierschlüssel der EU im Oktober 2021.

Die Größenordnung
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Frankreich. Vor dem Tribunal Correctionnel de Paris standen ab November 2022 dreizehn Angeklagte zwischen 21 und 34 Jahren. Die Hauptanklage lautete auf organisierte Geldwäsche (blanchiment en bande organisée). Tatzeitraum: Juli 2021 bis Januar 2022. Zahl der ausgestellten Pässe: 121.000. Erlös: 22 Millionen Euro. Le Parisien beschrieb die Gruppe als „bande de geeks". Urteil am 6. Februar 2024: Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, teils unbedingt, plus Geldstrafen zwischen 8.000 und 50.000 Euro (TF1 Info, Le Parisien). Die New York Times schätzte bereits im Dezember 2021 die Gesamtzahl gefälschter Pässe in Frankreich auf über 180.000. In Nanterre verurteilte ein Gericht im Februar 2023 vier weitere Personen wegen 11.000 gefälschten Pässen (francetvinfo).

Deutschland. Eine bundesweite Umfrage der Welt unter den Landeskriminalämtern ergab Ende 2022 über 26.000 laufende oder abgeschlossene Ermittlungsverfahren. Die Zeit hatte zwölf Monate früher über 11.000 berichtet; LKA-Sprecher verwiesen durchgängig auf eine erhebliche Dunkelziffer. Allein in Berlin liefen 2.340 Verfahren und 110 Hausdurchsuchungen.

Österreich. Im Austria Center Vienna stellte eine 27-jährige Supervisorin des Arbeiter-Samariterbund Wien gegen 550 bis 650 Euro pro Vorgang Impfeinträge im elektronischen Gesundheitsregister aus, ohne dass eine Injektion stattfand. Initialer Schätzwert des Samariterbunds gegenüber dem Standard: 30 bis 100 gefälschte Pässe; im Prozess wurden allein durch die Hauptangeklagte mindestens 200 Einträge dokumentiert. Auffliegen: Dezember 2021 durch aufmerksame Kolleginnen. Der Kurier dokumentierte, dass die Polizei bereits seit Mai 2021 Hinweise hatte.

Italien. Eine Krankenpflegerin in Palermo wurde im Januar 2022 verhaftet, die nach Aktenlage mindestens 50 Personen für 100 bis 400 Euro „impfte" — Spritze in Schaumgummistoff, Impfstoff herausgespritzt, Grüner Pass ausgestellt (Euronews, The Guardian). In Ancona wurde eine zweite Pflegerin verhaftet, vier „Vermittler" kamen unter Hausarrest.

Spanien. Reuters berichtete Ende Januar 2022 über die Zerschlagung eines Rings, der nach Kundeneinkommen zwei Preisstufen — 200 Euro Standard, 1.000 Euro Premium — und Lieferung des Zertifikats innerhalb von zwei Tagen anbot.

Die Täterprofile
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LandDominantes TätertypBelegt durch
FrankreichDigital arbeitende Gruppe, QR-Code-Generierung im industriellen MaßstabPariser Hauptverfahren, 13 Verurteilte
DeutschlandTelegram-Verkäufer (Aufkleber, Blanko-Pässe); Käufer legen in Apotheken vorLKA-Statistiken, Delmenhorst-Urteil
ItalienKrankenpflegerinnen in ImpfzentrenPalermo, Ancona — Festnahmen 2021/22
ÖsterreichImpfzentrum-Supervisorin (ASBÖ Wien)Wiener Landesgericht, Urteil 2023
SpanienOrganisierter Dienstleister mit zwei PreisstufenReuters, Januar 2022

Drei der fünf dominierenden Tätertypen sind Personen mit legitimer beruflicher Berechtigung im Impf- oder Zertifikatssystem: die ASBÖ-Supervisorin in Wien, die Krankenpflegerinnen in Palermo und Ancona. Sie nutzten Zugänge, die ihnen das System eingeräumt hatte. In Frankreich war das Profil ein anderes: eine technisch versierte Außengruppe, die QR-Code-Erzeugung in Serie betrieb. In Deutschland überwog der Telegram-Handel, gefolgt von Vorlage in Apotheken.

Die Politiker-Spur
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In keinem der nach öffentlich verfügbaren Quellen rekonstruierbaren Verfahren in Frankreich, Italien oder Spanien erscheint ein namentlich genannter Politiker als Täter oder Käufer. In Deutschland und Österreich gibt es drei dokumentierbare Stränge:

StrangStatusQuelleAusgang
Axel Nußbaum, Kreisvorsitzender AfD GüterslohRechtskräftig verurteiltWAZ, NW, Radio GüterslohGeldstrafe 2.100 Euro, Berufung gescheitert
Anonymisierter FPÖ-Gemeinderat, Bezirk Grieskirchen (OÖ)Ermittlungsverfahren §223 StGB, Staatsanwaltschaft WelsHeute.at (Tier-3), SA Wels bestätigtAusgang in verfügbaren Quellen nicht dokumentiert
„Hochrangige impfkritische Politiker", Austria Center ViennaBehauptung der Heute-TitelseiteNur Heute.at, kein unabhängiger BelegIm Hauptverfahren (Wiener Landesgericht, 23.2.2023) keine Politiker

Axel Nußbaum, Mitarbeiter der NRW-Landtagsfraktion der AfD, besaß einen gefälschten Impfpass und verkaufte weitere gefälschte Pässe an Mitglieder der Gütersloher AfD-Kreisfraktion. Auf die Frage nach seinem Motiv erklärte er, er habe „ein politisches Signal setzen wollen". Die NRW-Landtagsfraktion trennte sich von ihm; das Amtsgericht Gütersloh verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro, die Berufung blieb erfolglos.

Das ist der EU-weit einzige rechtskräftige Politiker-Fall, der aus seriösen Quellen rekonstruierbar ist. Die übrigen Stränge bleiben anonym oder enden ohne dokumentiertes Urteil.

Die Rechtslücke
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Bis zum 23. November 2021 griffen die §§ 277–279 StGB in der alten Fassung nur, wenn ein gefälschtes Gesundheitszeugnis gegenüber einer Behörde oder Versicherung vorgelegt wurde. Die Vorlage in einer Apotheke oder einem Restaurant — also dem typischen Anwendungsfall des 2G/3G-Regimes — fiel nicht darunter. Das Bayerische Oberste Landesgericht und das OLG Karlsruhe legten dem Bundesgerichtshof die Frage zur Klärung vor; die Staatsanwaltschaft Schweinfurt sprach von einer „Regelungslücke" (KriPoZ, LTO).

Am 24. November 2021 schloss der Bundestag die Lücke. §279 StGB n.F. erfasst seitdem auch Vorlage in Apotheken und gastronomischen Betrieben; Strafrahmen bis zu fünf Jahre. Der BGH entschied später in einem Grundsatzurteil, dass die Fälschung auch nach alter Rechtslage über §267 StGB (Urkundenfälschung) strafbar gewesen sei, da der Impfpass als zusammengesetzte Urkunde mit Aufklebern und Stempel zu werten sei (BRAK).

Zwischen dem Beginn des 2G-Regimes im Herbst 2021 und der Reform des §279 StGB lag ein Zeitraum, in dem das Kontrollregime an Apotheken- und Gastronomietheken praktisch nicht durch ein einschlägiges Sondergesetz gedeckt war. Die Strafverfolgung lief in dieser Zeit über die allgemeine Urkundenfälschung — und über genau diese Frage stritten die Obergerichte.

Die kompromittierte Krypto-Infrastruktur
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Im Oktober 2021 wurden private Signierschlüssel, mit denen mehrere EU-Mitgliedstaaten ihre digitalen Impfzertifikate (EU Digital COVID Certificate) signierten, kompromittiert. Mit den geleakten Schlüsseln erzeugte QR-Codes auf die Namen „Adolf Hitler" und „Mickey Mouse" wurden von der offiziellen italienischen Verifica-C19-App als valide erkannt (BleepingComputer, Threatpost). Die EU-Kommission bestätigte: „Aware of alleged fraudulent manipulations of EU Covid Certificate QR code." Betroffen waren Schlüssel aus Frankreich, Deutschland, Italien, Polen und Nordmazedonien. Die Schlüssel wurden anschließend revoziert.

Im selben Zeitraum, in dem das deutsche Strafrecht für die Apotheken-Vorlage neu gefasst wurde und die französischen Telegram-Ringe ihre Hochphase hatten, war die kryptografische Signatur des EU-Zertifikats — die Grundlage seiner Fälschungssicherheit — unterlaufen.

Was die Akten zeigen, was die Schlagzeile behauptete
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Die Heute-Titelseite vom 10. August 2022 nannte „hochrangige impfkritische Politiker" als Käufer im Austria Center Vienna. Im abgeschlossenen Wiener Hauptverfahren erscheinen acht Angeklagte: eine ASBÖ-Supervisorin, ihr Schwager, ein vorbestrafter Mittäter, vier weitere Personen mit Diversion, der Ehemann der Hauptangeklagten (Verfahren vertagt). Politiker erscheinen in der Urteilstabelle nicht (ORF Wien, Schuldsprüche 23.2.2023, Kurier).

EU-weit ergeben die rekonstruierbaren Verfahren das folgende Bild: ein industrieller Fälschungsmarkt in der Größenordnung von mindestens 180.000 Pässen allein in Frankreich; ein Tätertyp, der in drei der fünf dominierenden Profile aus dem Inneren des Systems kommt; ein einziger rechtskräftig verurteilter Politiker, AfD-Kreisvorsitzender in Gütersloh, Geldstrafe 2.100 Euro; eine deutsche Rechtslücke, die das Kontrollregime in seinen ersten Monaten ohne einschlägige Strafnorm ließ; ein Leak privater EU-Signierschlüssel, mit denen sich beliebige Namen als valid signieren ließen.

Die Schlagzeile war: „Für Politiker gefälscht." Die Akten zeigen: industrieller Maßstab, Insider mit Berechtigung, eine offene Rechtsflanke, eine unterlaufene Signaturkette, ein verurteilter Politiker.

Die Differenz zwischen beidem ist der Befund.

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