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Der Obduktionsbericht

Der Obduktionsbericht von Karl Koch liegt bei der Generalbundesanwaltschaft. Er liegt dort seit 1989. Im Dezember 2023, als Frank Plasbergs Dokumentationsteam mit Anwälten Akteneinsicht beantragte, wurde der Antrag abgelehnt. Begründung: postmortale Persönlichkeitsrechte.

Die BfV-Akten zur KGB-Hack-Gruppe wurden nach Ablauf der 30-jährigen Sperrfrist freigegeben. Die BKA-Vernehmungsprotokolle wurden freigegeben. Der Obduktionsbericht nicht.

Das ist die Ausgangslage, 37 Jahre nach Kochs Tod.

Wer er war
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Karl Werner Lothar Koch, geboren 22. Juli 1965 in Hannover. Mutter gestorben 1976, Vater gestorben 1984 — beide an Krebs, der Vater zusätzlich Alkoholiker. Koch erbte 240.000 DM, kaufte eine Wohnung und Computer. Er nannte sich »hagbard«, nach Hagbard Celine aus Robert Anton Wilsons Illuminatus!-Trilogie. Er glaubte zeitweise ernsthaft an die Illuminaten als reale Machtstruktur. Er war kokainsüchtig. Er gründete 1985 einen Computer-Stammtisch in Hannover, der zur CCC-Erfa-Gruppe »Leitstelle 511« wurde.

Das sind die gesicherten Koordinaten. Der Film »23« (1998) hat daraus eine Figur gemacht. Die Figur und die gesicherten Koordinaten überlappen, decken sich aber nicht vollständig.

Was er tat
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Die Gruppe um Koch bestand aus fünf Personen. Der eigentliche Eindringling in US-Militärnetze war Markus Hess, Physikstudent in Hannover. Die technische Methode: eine Sicherheitslücke im Emacs-Mailprogramm movemail, das mit Admin-Privilegien lief. Zugang via X.25-Datex-P-Netz. Suchbegriffe: »nuclear«, »SDI«.

Peter Carl, Croupier, war der Vermittler zur Sowjet-Botschaft in Ost-Berlin. Er übergab dem KGB komprimierte Daten. Der dokumentierte Gesamtgegenwert laut Verfahrensakten: zwischen 54.000 und 90.000 DM.

Den Ausgang der Geschichte hat Clifford Stoll dokumentiert. Stoll, Astrophysiker am Lawrence Berkeley National Laboratory, bemerkte im August 1986 eine Abrechnungsdiskrepanz von 75 Cent für Rechenzeit. Er begann, jeden Zugriff zu protokollieren, und baute einen Honeypot: eine fiktive Datei namens »SDInet«, gefüllt mit erfundenen militärisch klingenden Dokumenten. Der Eindringling biss an. Die Bundespost lokalisierte den Anschluss in Hannover. Stoll veröffentlichte seinen Fall 1989 als »The Cuckoo’s Egg« — bis heute die präziseste Primärquelle zur US-Seite des Falls.

Er kooperiert
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Am 5. Juli 1988 meldete sich Karl Koch beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Er wurde durch den Chaos Computer Club beraten. Monatelange Vernehmungen folgten. Am 20. Juli meldete sich auch Hans Heinrich Hübner.

Von Sommer 1988 bis zur bundesweiten Festnahme-Aktion am 2. März 1989 beschatteten Polizei und Bundesnachrichtendienst (BND) die Gruppe. Koch war zu diesem Zeitpunkt bereits kooperativ — er hatte die Vernehmungen hinter sich, das Verfahren stand kurz vor Beginn.

Das Gericht
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Im Januar und Februar 1990, sieben Monate nach Kochs Tod, verhandelte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle. Anklage: Spionage. Nicht Hacking — Computerkriminalität war im damaligen StGB nicht ausreichend kodifiziert.

Urteile, alle auf Bewährung: Peter Carl zwei Jahre, Markus Hess ein Jahr und acht Monate, Dirk-Otto Brezinski ein Jahr und zwei Monate, Hans-Heinrich Hübner straffrei (Kronzeugen-Rolle).

Die Gerichtsbewertung: kein nachweisbarer Schaden für die Bundesrepublik oder die USA. Clifford Stoll sagte als Zeuge aus, was die als hochgeheim vermarkteten SDInet-Dateien tatsächlich enthielten: »a collection of arbitrarily copied documents with invented military names.« Honeypot-Material. Software-Hersteller machten keine Schadensersatzforderungen geltend.

Der Tod
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Am 23. Mai 1989 verließ Koch mittags seinen Arbeitsplatz, um Mittagspause zu machen. Er kehrte nicht zurück. Der Arbeitgeber meldete ihn als vermisst.

Am 1. Juni 1989 wurde ein länger abgestelltes Fahrzeug in einem Wald bei Ohof, Landkreis Gifhorn, bemerkt. Nahe dem Auto: verkohlte Überreste. Identifikation über Zahnabgleich. Neben dem Fundort: ein leerer Benzinkanister.

Zwei dokumentierte Details, die in keiner offiziellen Erklärung adressiert wurden:

Die Schuhe fehlten. Kein Abschiedsbrief.

Der Brand blieb kontrolliert. Der Landwirt Borsum, der den Fundort meldete, dokumentierte die damalige Trockenheit mit dem Satz, ein Streichholz hätte gereicht, den ganzen Wald in Brand zu setzen. Der Wald brannte nicht.

Die staatsanwaltliche Einstufung: Suizid durch Selbstverbrennung. Begründet mit jahrelanger Drogenabhängigkeit, dokumentierten Verfolgungsphantasien und dem psychischen Druck durch die laufenden Ermittlungen. Kein Strafverfahren wegen Fremdverschuldens wurde eingeleitet.

Was fehlt
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Die Suizid-These hat Substanz. Koch war kokainsüchtig, hatte beide Eltern als Jugendlicher verloren, litt unter dokumentierten Verfolgungsängsten, stand unter Ermittlungsdruck. Selbstverbrennung durch Benzin ist in der forensischen Literatur als Suizidmethode bekannt, auch wenn sie selten ist.

Die Suizid-These hat auch Lücken. Fehlende Schuhe und ein kontrollierter Brand bei extremer Trockenheit sind forensisch nicht trivial mit einer Akut-Verzweiflungstat vereinbar. Diese Lücken wurden nicht öffentlich beantwortet — weder 1989 noch 2023.

Steffen Wernéry, Mitbegründer des Chaos Computer Club, sagte in der Plasberg-Dokumentation 2023:

»Der Geheimdienst habe am meisten von Kochs Tod profitiert.«

Das ist keine Anklage. Es ist eine Beobachtung — und eine Frage, die sich aus der Aktenlage ergibt: Ein Mann, der kooperierte, der die Nachrichtendienste monatelang über die Gruppe informierte, starb kurz vor dem Verfahren. Seine Mitstreiter, die nicht kooperiert hatten, wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Es gab keinen nachweisbaren Schaden. Koch war der Einzige, der nicht aussagen konnte.

Der Obduktionsbericht, der die forensischen Details der Todesursache enthält — Verbrennungsgrad, Körperhaltung, Schuhe — liegt bei der Generalbundesanwaltschaft. Plasbergs Team versuchte 2023 mit anwaltlicher Unterstützung, Einsicht zu bekommen. Abgelehnt. Begründung: postmortale Persönlichkeitsrechte.

Andere Aktenbestandteile zu Karl Koch wurden nach Ablauf der Sperrfrist freigegeben. Den Obduktionsbericht hat dieser Mechanismus nicht erfasst. Auf welcher Rechtsgrundlage, wer diese Sperrung entschieden hat und ob die Halbschwester Kochs als nächste Angehörige je gefragt wurde — das ist nicht dokumentiert.

37 Jahre nach dem Tod eines Mannes, der mit dem Staat kooperiert hat, ist die Frage keine Spekulation mehr. Sie ist ein Aktenproblem.


Quellen: Wikipedia DE/EN »Karl Koch (Hacker)«, »KGB-Hack«; Clifford Stoll »The Cuckoo’s Egg« (Doubleday, 1989); heise/c’t Detlef Borchers (2019); Sky Original Dokumentation »23 — Der mysteriöse Tod eines Hackers« (Frank Plasberg, Dezember 2023); Heinz Nixdorf MuseumsForum Blog (2019); ad-hoc-news Dezember 2023.

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