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Merkel in Straßburg: Wer für Lügen haftet, wenn die Aufarbeitung noch läuft

Am 19. Mai 2026, 11:30 Uhr, im Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg, sagte Angela Merkel: „Gehen Sie weiter auf dem Weg der Regulierung dieser sozialen oder vermeintlich sozialen Medien." Wer für Lügen nicht zur Rechenschaft gezogen werde, untergrabe „die Grundlagen der Demokratie". Eine Enquete-Kommission des Bundestags arbeitet seit dem 10. Juli 2025 an der Aufarbeitung der staatlichen Pandemie-Kommunikation, an der Merkel als Kanzlerin maßgeblich beteiligt war. Der Abschlussbericht ist für den 30. Juni 2027 vorgesehen.

Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der Befund dieses Artikels.

Was gesagt wurde
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Anlass war die erstmalige Verleihung des Europäischen Verdienstordens, einer 2025 anlässlich des 75. Jahrestags der Schuman-Erklärung neu eingeführten Auszeichnung des Europäischen Parlaments. Merkel erhielt die höchste Stufe — „Distinguished Member" — gemeinsam mit Wolodymyr Selenskyj und Lech Wałęsa (Brussels Signal). Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen legte Merkel die Medaille persönlich um (Euractiv).

In ihrer Dankesrede formulierte Merkel drei zusammenhängende Sätze (Brussels Signal, deutscher Originalwortlaut kreuzverifiziert bei Junge Freiheit):

„Gehen Sie weiter auf dem Weg der Regulierung dieser sozialen oder vermeintlich sozialen Medien."

„Gefühle und Fakten werden vermischt und damit geraten die Grundlagen der europäischen Aufklärung in Gefahr."

„Dass man für Lügen nicht zur Rechenschaft gezogen wird, das wird die Grundlagen der Demokratie untergraben."

Die Forderung adressiert kein Vakuum. Der Digital Services Act ist seit August 2023 vollständig anwendbar; in zwei Jahren wurden 50 Millionen Inhaltsmoderationen von Nutzern angefochten (EU-Kommissionsvertretung Deutschland). Die Bundesnetzagentur ist nationaler Koordinator. „Gehen Sie weiter" ist eine Forderung nach Vertiefung eines aktiven Regimes, nicht nach einer neuen Initiative.

Eine Faktenkorrektur
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In der deutschsprachigen Berichterstattung kursiert die Zuschreibung, der Orden stamme vom Europarat. Das ist falsch. Verleihende Institution ist das Europäische Parlament, Präsidentin Roberta Metsola. Die Jury setzte sich aus sieben Personen zusammen: Metsola (EVP), Sophie Wilmès (Renew), Ewa Kopacz (EVP), Michel Barnier (EVP), José Manuel Barroso (EVP), Josep Borrell (S&D), Enrico Letta (S&D) (Bundesrat). Nominiert wurde Merkel durch Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD).

Es ist die Mehrheitsfraktionsachse EVP–Renew–S&D, die hier auszeichnet — und sich selbst auszeichnet. Vertreter rechts der EVP oder links der S&D sitzen in der Jury nicht.

Was nicht gesagt wurde
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Die Rede behandelte den Krieg in der Ukraine, Wohlstandsverluste, künstliche Intelligenz und soziale Medien. Die Pandemie wurde nicht erwähnt. Das ist kein Vorwurf; eine Dankesrede ist kein Rechenschaftsbericht. Es ist aber die Voraussetzung, die folgende Beobachtung lesbar macht.

Zwei Dossiers liegen offen.

Erstens, die Enquete-Kommission. Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie" eingesetzt — 14 Abgeordnete, 14 Sachverständige, Untersuchungsfelder Gesundheitswesen, Bildung, Wirtschaft, Soziales und Kommunikation (Bundestag). Abschlussbericht: 30. Juni 2027. Der Abschnitt „Kommunikation" wird zum Zeitpunkt der Straßburger Rede aktiv bearbeitet.

Zweitens, die RKI-Protokolle. Das Online-Magazin Multipolar erstritt vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 16. Mai 2024) die ungeschwärzte Veröffentlichung der Protokolle des RKI-Krisenstabs — 456 PDF-Dateien, über 2065 Seiten, Januar 2020 bis Juli 2023, ursprünglich mit über 1000 Schwärzungen versehen (Primärquelle rki.de). Konkret dokumentiert: Im Protokoll des Krisenstabs vom 16. März 2020 wird die Hochskalierung der RKI-Risikobewertung von „mäßig" auf „hoch" als von außen kommend vermerkt — die epidemiologische Begründung folgte der Entscheidung, nicht umgekehrt. Geschwärzt waren in der ursprünglich freigegebenen Fassung unter anderem Passagen zur differenzierten internen Bewertung von Impfstoffwirksamkeit und Nebenwirkungen. Die internen Bewertungen waren in zentralen Punkten differenzierter als die öffentliche Kommunikation der Bundesregierung.

Was in diesen beiden Dossiers liegt, ist nicht eine Verschwörung. Es ist die laufende, gerichtlich teilweise erst erzwungene, parlamentarisch noch unabgeschlossene Klärung der Frage: Wo lagen Aussagen der Bundesregierung 2020–2022 neben dem internen Wissensstand? Die Antwort kennt 2026 niemand vollständig — auch Merkel nicht. Das ist der Punkt.

Der formale Unterschied — und was er nicht erledigt
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Eine Einwendung ist methodisch fair: Merkel sprach in Straßburg nicht über staatliche Pandemie-Kommunikation. Sie sprach über Plattformhaftung. Der DSA delegiert die Wahrheitsbewertung nicht an den Staat; er schreibt Transparenz von Moderationsalgorithmen und Widerspruchsrechte vor. Plattformhaftung ist kategorial etwas anderes als ein Wahrheitsministerium. Das ist richtig.

Es erledigt die Beobachtung nicht. Denn die Begründung, die Merkel für das Haftungsregime liefert, ist keine technisch-prozedurale, sondern eine epistemische: „Fakten sind nicht mehr Fakten", „Wahrheiten können Lügen genannt werden". Wer so begründet, beansprucht die Sprecherposition über die Unterscheidung — über die Frage also, welche Aussage in welchem Moment auf welcher Seite der Linie steht. Diese Sprecherposition setzt eine Bilanz voraus, die in Merkels Fall noch erstellt wird.

Das ist nicht „beide Seiten haben einen Punkt". Plattformhaftung und Wahrheitsministerium sind weiter unterschiedliche Modelle. Aber die Forderung, Falschinformation zu sanktionieren, ist mehr als ein technischer Vorschlag, wenn die Forderernde selbst Gegenstand einer Aufarbeitung ist, deren Befund noch offen ist. Die Reihenfolge stimmt nicht.

Cui bono
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AkteurNutzen
MerkelReframing als europäische Aufklärerin; öffentlicher Auftritt vor laufender Enquete
EVP/Renew/S&DSymbolische Selbstkanonisierung; DSA-Vertiefungsmandat
EU-KommissionPolitische Rückendeckung für DSA-Erweiterung
BundesnetzagenturStärkung als nationaler DSA-Koordinator
von der LeyenInszenierter Schulterschluss mit der Vorgängerin
Enquete-KommissionKeiner — die Rede legt die Bewertungsrichtung vor, die zu klären ihre Aufgabe ist

Die Tabelle bewertet nicht. Sie zeigt, wer welches Ergebnis braucht.

Der Elefant im Raum
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Während die deutsche Berichterstattung zur Straßburger Rede überwiegend das Format „Verdienst-Würdigung mit Mahnung zur Demokratie" wählte, blieb eine zweite Beobachtung weitgehend unkommentiert: Die einzige zu diesem Zeitpunkt aktive Bundestags-Kommission, die sich mit politischer Kommunikation während einer Krise befasst, untersucht jene Phase, in der die in Straßburg Geehrte regierte. Diese Konstellation in einem Nebensatz zu erwähnen wäre die Aufgabe redaktioneller Einordnung gewesen. Im Korpus der untersuchten Berichterstattung (Brussels Signal, Euractiv, RP Online, RND, BILD) erscheint sie nicht.

Das ist nicht das Ergebnis einer Absprache. Es ist das Ergebnis eines geteilten Rahmens, in dem die Frage nicht gestellt wird, weil sie nicht im Format vorgesehen ist.

Was dieser Befund nicht sagt
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Eine Einwendung ist ernst zu nehmen: Pandemie-Kommunikation wurde dem damaligen Wissensstand angemessen kommuniziert; spätere Korrekturen sind Ausdruck wissenschaftlicher Selbstkorrektur, nicht von Täuschung. Die Enquete-Kommission untersucht diese These aktiv. Ihre Geltung lässt sich vor 2027 nicht abschließend beurteilen.

Genau das ist der Befund: Die Forderung nach Haftung für Falschinformation wurde vor dem Abschluss dieser Untersuchung formuliert, nicht danach. Der Artikel behauptet nicht, Merkel habe gelogen. Er behauptet, die Untersuchung sei nicht abgeschlossen — und dass eine Forderung nach Falschinformations-Haftung in dieser Konstellation eine besondere Sprecherposition voraussetzt.

Befund
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Eine ehemalige Regierungschefin, deren Krisenkommunikation aktuell von einer parlamentarischen Kommission untersucht wird, fordert in feierlicher Rede die Vertiefung eines Regimes zur Sanktionierung von Falschinformation. Sie tut dies vor der Mehrheitsfraktionsachse jenes Parlaments, das den dafür einschlägigen Rechtsrahmen erlassen hat. Die Begründung ist epistemisch: Wahrheit, Lüge, die Grundlagen der Aufklärung.

Die Form ist legitim, die Forderung ist im Korridor des bestehenden EU-Rechts, der formale Unterschied zwischen Plattformhaftung und staatlicher Zensur besteht. Was nicht besteht, ist die Bilanz der Sprecherin selbst. Sie wird gerade erstellt — in einem Verfahren, das 2027 endet, und auf Grundlage von Akten, die teilweise erst nach gerichtlicher Anordnung sichtbar wurden.

Ein Haftungsregime für Falschinformation setzt voraus, dass die Falschinformation als solche feststellbar ist. Wer diese Feststellung zur politischen Forderung erhebt, während die eigene Akte offen ist, verschiebt nicht das Recht. Er verschiebt die Reihenfolge.

Das ist kein juristisches Argument. Es ist eine Frage der Sprecherposition.

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