Am 11. Juni 2026 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Schlussanträge von Generalanwalt Athanasios Rantos in den verbundenen Rechtssachen C-631/24 P und C-632/24 P. Sein Befund: Die EU-Kommission soll mit ihrer Berufung scheitern. Der EuGH wird aufgefordert, die Urteile der Vorinstanz zu bestätigen, die die Kommission verpflichteten, weitreichendere Informationen aus den milliardenschweren Pfizer-Impfstoffverträgen offenzulegen.
Was der Generalanwalt sagt#
Die Kommission hatte sich vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) geweigert, die Namen der Mitglieder des Gemeinsamen Verhandlungsteams und bestimmte Haftungsklauseln aus den Advance Purchase Agreements mit Pharmaunternehmen zu veröffentlichen. Das EuG wies diese Begründung im Juli 2024 zurück (T-761/21 und T-689/21). Die Kommission legte Berufung ein.
Rantos empfiehlt jetzt, beide Berufungen zurückzuweisen. Wortlaut aus der CURIA Pressemitteilung Nr. 86/2026 vom 11. Juni 2026:
“In his Opinion, Advocate General Athanasios Rantos proposes that the Court reject the Commission’s arguments and uphold the General Court’s judgments.” (CURIA Pressemitteilung Nr. 86/2026, Originalwortlaut englisch)
Zu den Haftungsklauseln stellt Rantos fest:
“The Commission has not demonstrated that the disclosure of the clauses relating to indemnification would be such as to encourage abusive strategic conduct or to increase the risk of liability claims against the pharmaceutical undertakings.” (CURIA Pressemitteilung Nr. 86/2026, Originalwortlaut englisch)
Diese Klauseln beträfen, so Rantos weiter, Erstattungsmechanismen zwischen Mitgliedstaaten und Unternehmen — nicht die primäre Haftung gegenüber geschädigten Einzelpersonen.
Zur Frage der Verhandlungsführer-Namen: Anonymisierte Interessenerklärungen reichten nicht aus, um die Unparteilichkeit des Verhandlungsteams spezifisch und nachvollziehbar überprüfbar zu machen. Transparenz bei der Aushandlung von Impfstoffverträgen sei ein spezifischer öffentlicher Zweck im Sinne des EU-Rechts.
Die Schlussanträge sind nicht bindend. Der EuGH folgt Generalanwälten statistisch in der Mehrheit der Fälle.
Was auf dem Spiel steht#
Die Haftungsklauseln aus den Pfizer-Verträgen bestimmen, in welchem Umfang Mitgliedstaaten — und damit Steuerzahler — für mögliche Schäden durch die Impfstoffe aufkommen. Sie wurden in keinem öffentlichen Verfahren beraten. Die Kommission verhandelte diese Verträge in einem Prozess, der die regulären Beschaffungsregeln umging.
Das EuG hat die Geheimhaltungsbegründung bereits verworfen. Der Generalanwalt tut es jetzt ein zweites Mal.
Wer von der Intransparenz profitiert, ist klar: Pharmakonzerne, die Ausmaß und Bedingungen ihrer staatlichen Haftungsfreistellung nicht öffentlich verteidigen müssen. Und eine Kommission, die keine Rechenschaft über ein Verfahren ablegen will, das sie selbst gestaltet hat.
Das SMS-Problem: ein zweiter Strang#
Parallel zum Vertrags-Streit läuft ein zweites Verfahren — und es ist noch offener. Grundlage des Milliarden-Deals war nach einem NYT-Bericht von April 2021 eine direkte, undokumentierte Textnachrichten-Korrespondenz zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla.
Das EuG erklärte die Verweigerung der Kommission, diese SMS herauszugeben, im Mai 2025 für nichtig (T-36/23, ECLI:EU:T:2025:483). Die Kommission legte keine Berufung ein. Stattdessen: ein neuer Beschluss mit „ausführlicherer Begründung" — faktisch erneute Verweigerung.
Was die Kommission dazu in einem Schreiben festhielt: Die SMS existieren nicht mehr. Von der Leyens Handy wurde mehrfach ersetzt, ohne Datenübertragung. Die alten Geräte wurden gelöscht und recycelt. Spätestens seit Juli 2023 sind die Nachrichten weg.
Die Europäische Ombudsfrau und mehrere MEPs haben schriftlich gefragt, ob diese Löschung gegen Dokumentationspflichten verstößt (Europarl-Anfrage P-10-2025-003182). Eine abschließende Antwort steht aus.
Befund#
Die EU-Kommission hat in zwei getrennten Verfahren versucht, die Kontrolle über ihre Impfstoffbeschaffung zu behalten — über Verweigerung, Berufung und immer neue Begründungen. Der Generalanwalt empfiehlt dem EuGH jetzt, das Rechtsmittel zurückzuweisen.
Das EuGH-Urteil steht noch aus. Was schon feststeht: Die Haftungsklauseln bleiben bis zur Entscheidung unter Verschluss. Und die SMS sind weg.
Quellen
- CURIA Pressemitteilung Nr. 86/2026 — Schlussantrag Rantos, 11.06.2026
- EuG, T-36/23, 14.05.2025 — ECLI:EU:T:2025:483 (SMS-Strang)
- EuG, T-689/21 + T-761/21, 17.07.2024 (Vertrags-Strang)
- Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 — Zugang zu EU-Dokumenten
- Europarl-Anfrage P-10-2025-003182 — Dokumentationspflichten und SMS
- NYT, Matina Stevis-Gridneff, 28.04.2021 — Originalrecherche
- elizaonsteroids.org — Pfizergate-Serie: EuG-Urteil 2025





