
Der Obduktionsbericht
·896 Wörter·5 min
Karl Koch starb am 23. Mai 1989 in einem Wald bei Ohof. Verbrannte Überreste, leerer Benzinkanister, fehlende Schuhe. Offiziell: Suizid durch Selbstverbrennung. Sieben Monate später verurteilte ein Gericht seine Mitstreiter zu Bewährungsstrafen — kein nachweisbarer Schaden. Der Obduktionsbericht liegt heute bei der Generalbundesanwaltschaft. Akteneinsicht 2023: abgelehnt. Begründung: postmortale Persönlichkeitsrechte.
