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Aufklärung

Der Obduktionsbericht

Karl Koch starb am 23. Mai 1989 in einem Wald bei Ohof. Verbrannte Überreste, leerer Benzinkanister, fehlende Schuhe. Offiziell: Suizid durch Selbstverbrennung. Sieben Monate später verurteilte ein Gericht seine Mitstreiter zu Bewährungsstrafen — kein nachweisbarer Schaden. Der Obduktionsbericht liegt heute bei der Generalbundesanwaltschaft. Akteneinsicht 2023: abgelehnt. Begründung: postmortale Persönlichkeitsrechte.