Wer zur Frage „Wie kann ein abgelehnter Asylbewerber im BR-Rundfunkrat sitzen?" einsteigt, ist schon im falschen Frame. Diesen Frame liefert das einschlägige Klickbait-Cluster — Apollo News, Tichys Einblick, Junge Freiheit, Politikversagen — seit September 2025 in dichter Frequenz, und genau diese Frequenz ist das Material, auf dem der eigentliche Vorgang aufbaut. Der eigentliche Vorgang ist eine Funktions-Inversion: Ein Mitglied eines Aufsichtsorgans, das laut Bayerischem Rundfunkgesetz Pluralität sichern soll, fährt seit dem Spätsommer 2025 eine Strafanzeigen-Welle gegen außerhalb des öffentlich-rechtlichen Sektors stehende Medien-Pluralität.
Am 25. Februar 2026 hat der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Richter Pamp, mit den Richterinnen und Richtern Halfmeier, Graßnack, Borris und Dr. Hannamann, eine Entscheidung verkündet, die in den Sendern, auf deren Finanzierungsmechanik sie unmittelbar wirkt, bis heute nicht vorkommt. Aktenzeichen: VII ZB 29/24. Gegenstand: die Zwangsvollstreckung des Bayerischen Rundfunks gegen einen einzelnen Beitragsschuldner im Allgäu wegen rückständiger Rundfunkbeiträge. Ergebnis: Die Zwangsvollstreckung ist für unzulässig erklärt, die Kosten trägt der Gläubiger — also der BR. Beide Vorinstanzen, das Amtsgericht Kaufbeuren und die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kempten, waren anderer Meinung. Der BGH hat sie aufgehoben.