Hinweis zur Methodik. Dieser Text stützt sich auf primäre Bundestags-Drucksachen, das Stiftungsregister, die AAS-Webseite und das öffentlich zugängliche Material zur Stasi-IM-Vergangenheit der Gründerin. Wo Beträge nur sekundärbelegt sind, ist das gekennzeichnet. Die Stiftung leistet Arbeit gegen Rechtsextremismus, die unbestreitbar einen gesellschaftlichen Bedarf adressiert. Es geht hier nicht darum, ihr die Existenzberechtigung abzusprechen — es geht darum zu zeigen, was die Stiftung bei der Selbstdarstellung als „zivilgesellschaftlicher" Akteur systematisch nicht zeigt.
Wer entscheidet, was im deutschen Internet als Hassrede gilt? Und wer bezahlt dafür? Ein Blick auf die Alfred Landecker Foundation zeigt ein Netzwerk, das gleichzeitig den einflussreichsten deutschen “Extremismus-Monitor” finanziert — und eine KI, die Hassrede automatisiert erkennen soll.