Generalanwalt Athanasios Rantos empfiehlt dem EuGH, die Berufungen der EU-Kommission im Streit um die Offenlegung der Pfizer-Impfstoffverträge zurückzuweisen. Zweite juristische Niederlage in Folge zeichnet sich ab — und die SMS sind ohnehin weg.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 14. Mai 2025 (Aktenzeichen T-36/23) markiert einen entscheidenden Schlag gegen die EU-Kommission im sogenannten “Pfizergate”. Es geht um die Weigerung der Kommission, Textnachrichten (SMS) zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla offenzulegen. Die Klägerin, die New York Times (vertreten durch Journalistin Matina Stevis-Gridneff), erhielt Recht: Die Kommission muss die Anfrage neu prüfen und die Nachrichten – falls existent – herausgeben. Das Urteil unterstreicht die Transparenzpflicht der EU-Institutionen und kritisiert die Kommission scharf für mangelnde Dokumentation digitaler Kommunikation.