Hinweis zur Methodik. Dieser Text stützt sich auf primäre Bundestags-Drucksachen, das Stiftungsregister, die AAS-Webseite und das öffentlich zugängliche Material zur Stasi-IM-Vergangenheit der Gründerin. Wo Beträge nur sekundärbelegt sind, ist das gekennzeichnet. Die Stiftung leistet Arbeit gegen Rechtsextremismus, die unbestreitbar einen gesellschaftlichen Bedarf adressiert. Es geht hier nicht darum, ihr die Existenzberechtigung abzusprechen — es geht darum zu zeigen, was die Stiftung bei der Selbstdarstellung als „zivilgesellschaftlicher" Akteur systematisch nicht zeigt.
Hinweis zur Methodik. Dieser Text stützt sich auf primäre Bundestags-Drucksachen, eigene Webseiten der genannten Stiftungen, die Correctiv-Gremienseite und das Programm der BfV-Wissenschaftskonferenz 2023. Wo Beträge oder Funktionen nur sekundärbelegt sind, ist das gekennzeichnet. Es geht nicht darum, Correctiv die Existenzberechtigung abzusprechen — es geht darum zu zeigen, was Correctiv bei der Selbstdarstellung als „unabhängige" Recherche-Plattform systematisch nicht zeigt.
Hinweis zur Methodik. Dieser Text beschreibt eine zeitliche Korrelation und ordnet sie in ein im Blog bereits mehrfach dokumentiertes Muster ein: Recherche-Veröffentlichung + zeitlich abgestimmte politische bzw. zivilgesellschaftliche Folgemaßnahme (siehe Fernandes-Ulmen-Kampagne parallel zum Deepfake-Gesetz, Netzwerk hinter dem Deepfake-Gesetz, HateAid-Campact-Pipeline). Strikter Beweis für bewusste Steuerung eines Einzelfalls bleibt schwer; das Muster, in das sich der Einzelfall einfügt, ist es nicht. Quellen sind am Ende vollständig verlinkt.
Teil 1 hat den juristischen Stand beschrieben: Drei Sätze, zwei Gerichte, keine Rechtskraft. Was dieser Artikel nicht leisten konnte: die Struktur hinter der Recherche — die Person, die Auszeichnungen, die Geldströme. Die liegen nicht im Tenor des Berliner Urteils, aber sie erklären, warum die Recherche eine so große Wirkung entfaltet hat.
Zwei Monate nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II gegen Correctiv zirkulieren zwei Versionen derselben Geschichte. In der einen bricht ein „mühsam errichtetes Lügengebilde" zusammen, Preise müssen zurückgegeben werden, die Demokratie-Demos waren Propaganda. In der anderen hat Correctiv „einen Sieg für die Pressefreiheit" errungen und die Recherche steht.
Am Sonntag, 29. März 2026, 21:45 Uhr: Caren Miosga, ARD. Titel der Sendung: “Digitale Gewalt — wie können Frauen besser geschützt werden?”
Auf dem Sofa: Collien Fernandes. Daneben: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Kein Anwalt der Gegenseite. Kein Sachverständiger mit abweichender Meinung. Das Ermittlungsverfahren läuft seit Tagen.
Nikola Brindley war Dentalnurse seit über einem Jahrzehnt. Impfungen kannte sie. Als sie im Juli 2021 aufgefordert wurde, AstraZenecas COVID-Impfung zu nehmen, stimmte sie ohne Zögern zu. Innerhalb von Stunden lag sie auf der Notaufnahme. Mehrere Organsysteme versagten. „Ich brach auf dem Türrahmen zusammen und verlor fast vollständig die Fähigkeit zu gehen", sagt sie. Heute sitzt sie im Rollstuhl.
1933 stellte die Reichsregierung den Volksempfänger VE 301 vor. Kleines Gerät, günstiger Preis, Massenproduktion. Zweck: Ein Signal in jeden Haushalt. Kein anderes Gerät, keine andere Frequenz, keine andere Meinung.
2026 haben wir Hunderte Sender. Streaming, Podcasts, Social Media, ÖRR, Privatfernsehen. Technisch war noch nie so viel möglich.
In einem aktuellen Interview erklärt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder seine Sicht auf die Corona-Zeit. Zwei Minuten, die es in sich haben — nicht wegen dem, was er sagt. Sondern wegen dem, was er weglässt.
Ein Journalist klagt. Ein Gericht entscheidet. 2.500 Seiten belegen, was drei Jahre lang als Verschwörungstheorie galt: Das RKI handelte auf politische Weisung — nicht nach wissenschaftlicher Evidenz. # Der Mann, der nicht aufgab # Paul Schreyer ist Journalist und Mitherausgeber des Multipolar-Magazins. Kein Aktivist, kein Telegram-Influencer — ein Journalist, der das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nutzte, wofür es geschaffen wurde: um staatliches Handeln transparent zu machen [1].
Die Vorwürfe sind real. Die Kampagne auch. Und eine Wortwahl die vom eigentlichen Problem ablenkt. # Am 19. März 2026 veröffentlichte der Spiegel eine Titelgeschichte: “Du hast mich virtuell vergewaltigt.” Collien Ulmen-Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen — Deepfake-Pornos, Identitätsmissbrauch, psychische Gewalt. Am selben Tag verschickt Ulmens Anwalt Christian Schertz ein presserechtliches Informationsschreiben [1][2].
Die Deutschen zahlen 18,36 Euro im Monat. Jeden Monat. Ob sie wollen oder nicht. Das ergibt 8,7 Milliarden Euro im Jahr. Dafür bekommen sie: Traumschiff. Pilcher. Rosamunde. Und eine Corona-Berichterstattung, die sich im Nachhinein als das herausstellt, was sie von Anfang an war — regierungsnah, einseitig und ohne jeden Widerspruch.