Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg untersagt dem Spiegel im Eilverfahren, den Deepfake-Video-Verdacht gegen Christian Ulmen ohne Beweisgrundlage zu verbreiten. Was das Urteil genau sagt — und was es nicht sagt.
Der Spiegel gilt als Goldstandard. Die hausinterne „Dokumentation" als Faktenchecking-Abteilung, die ihresgleichen sucht. Das rote Heft als Institution, die Kanzler stürzte, Skandale aufdeckte, die Demokratie schützte.
Vier Stationen, ein Datenpunkt, der zwischen ihnen ohne Anker bleibt.
26. August 2021 — Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, schickt eine offizielle Communication mit dem Aktenzeichen AL DEU 6/2021 an die Bundesregierung. Anlass: zahlreiche Berichte und Videoaufnahmen unverhältnismäßiger Polizeigewalt gegen Demonstrierende auf Anti-Corona-Protesten in Berlin, insbesondere am 1. August 2021.1
Drei Tage nach der Spiegel-Exklusivmeldung zur Bundestagspräsidentin sind zwei weitere Namen öffentlich. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) gelten dem Spiegel-Bericht vom 24. April 2026 nach als ebenfalls von der Signal-Phishing-Kampagne Betroffene.1 Das verschiebt die Datenlage gegenüber unserem Beitrag vom 24. April morgens.2 Drei zentrale Punkte werden jetzt belastbarer, ein vierter dünner — und der Doppelstandard, der schon im 22.-April-Paket sichtbar war, wird heute eindeutig.
Was am 22. April 2026 wirklich passierte # Am Mittwoch, 22. April 2026, lief in Deutschland und Brüssel parallel eine ungewöhnlich dichte Reihe sicherheits- und überwachungspolitischer Ereignisse durch:
Die Vorwürfe sind real. Die Kampagne auch. Und eine Wortwahl die vom eigentlichen Problem ablenkt. # Am 19. März 2026 veröffentlichte der Spiegel eine Titelgeschichte: “Du hast mich virtuell vergewaltigt.” Collien Ulmen-Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen — Deepfake-Pornos, Identitätsmissbrauch, psychische Gewalt. Am selben Tag verschickt Ulmens Anwalt Christian Schertz ein presserechtliches Informationsschreiben [1][2].