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Stephan Kohn

Aus der Kommission ins Präsidium: Stephan Kohns Beschwerde verschiebt den Fall Müller/Hoppermann auf die Ebene des Bundestags

Am 8. Mai 2026 legt der Sachverständige Stephan Kohn förmlich Beschwerde gegen den Verlauf der Enquete-Sitzung vom 23. April ein — nicht nur bei Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, sondern parallel beim Ältestenrat, bei den Mitgliedern der Enquete-Kommission und bei der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus. Damit ist der Fall Müller/Hoppermann nicht mehr ein Sitzungsskandal, sondern eine prozedurale Frage an den gesamten Bundestag.

Der Fall Stephan Kohn: Zwei BMI-Papiere, eine Aufarbeitungs-Probe, eine Enquete, die ihre eigene Antwort gibt

Im Frühjahr 2020 produzierte das deutsche Bundesinnenministerium zwei Dokumente, die zusammen die deutsche Anwendung der Tabletop-Sprachregelungs-Architektur dokumentieren. Sechs Jahre später treffen die beiden Papiere wieder aufeinander — als Sachverständiger und Befragter im großen Anhörungssaal des Deutschen Bundestags, im Rahmen der Bundes-Enquete-Kommission „Aufarbeitung der COVID-19-Pandemie". Was dort passiert, ist keine Aufarbeitung, sondern eine zweite Anwendung des gleichen Mechanismus.

Verstehen, nicht verurteilen — und den Zeugen fertigmachen: Die Methode Müller in der Corona-Enquete

Am 23. April 2026 tagt die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse" in öffentlicher Sitzung. Thema des Blocks: Kritische Infrastrukturen (KRITIS) und die Rolle der Bundeswehr in Pandemielagen. Sachverständiger: Stephan Kohn, ehemaliger Oberregierungsrat im Bundesinnenministerium, Verfasser des 80-seitigen Auswerteberichts vom Mai 2020, der die damalige Corona-Politik als Fehlalarm bewertete und seither als Lehrstück gilt — je nachdem, wen man fragt, für behördliche Dissidenz oder für behördliche Disziplinierung.