Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg untersagt dem Spiegel im Eilverfahren, den Deepfake-Video-Verdacht gegen Christian Ulmen ohne Beweisgrundlage zu verbreiten. Was das Urteil genau sagt — und was es nicht sagt.
Die Vorwürfe sind real. Die Kampagne auch. Und eine Wortwahl die vom eigentlichen Problem ablenkt. # Am 19. März 2026 veröffentlichte der Spiegel eine Titelgeschichte: “Du hast mich virtuell vergewaltigt.” Collien Ulmen-Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen — Deepfake-Pornos, Identitätsmissbrauch, psychische Gewalt. Am selben Tag verschickt Ulmens Anwalt Christian Schertz ein presserechtliches Informationsschreiben [1][2].