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Das EuG-Urteil 2025 zum Pfizer-SMS-Skandal: Ein detaillierter Überblick

Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 14. Mai 2025 (Aktenzeichen T-36/23) markiert einen entscheidenden Schlag gegen die EU-Kommission im sogenannten “Pfizergate”. Es geht um die Weigerung der Kommission, Textnachrichten (SMS) zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla offenzulegen. Die Klägerin, die New York Times (vertreten durch Journalistin Matina Stevis-Gridneff), erhielt Recht: Die Kommission muss die Anfrage neu prüfen und die Nachrichten – falls existent – herausgeben. Das Urteil unterstreicht die Transparenzpflicht der EU-Institutionen und kritisiert die Kommission scharf für mangelnde Dokumentation digitaler Kommunikation.

Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig; die Kommission kann innerhalb von zwei Monaten Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Bislang hat sie angekündigt, das Urteil zu prüfen und einen neuen Beschluss mit “ausführlicherer Begründung” zu erlassen. Es verstärkt die Debatte um Rechenschaftspflicht in der EU, insbesondere im Kontext milliardenschwerer Pandemie-Deals.

Hintergrund des Verfahrens
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Während der COVID-19-Pandemie 2021 verhandelte von der Leyen persönlich mit Bourla über einen der größten Impfstoff-Deals der Geschichte: Die EU sicherte sich bis zu 1,8 Milliarden Dosen des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs für ein geschätztes Volumen von 35 Milliarden Euro. Der Deal umfasste eine Preiserhöhung pro Dosis von 15,50 € auf 19,50 € und wurde als “persönliche Diplomatie” gelobt, warf aber Fragen zu Transparenz und möglichen Interessenkonflikten auf.

  • Auslöser: Ein Bericht der New York Times vom April 2021 enthüllte, dass von der Leyen und Bourla per SMS und Anrufen kommunizierten – entscheidend für den Abschluss.
  • Anfrage: Im Mai 2022 forderte Stevis-Gridneff unter der EU-Verordnung Nr. 1049/2001 (Öffentlicher Zugang zu Dokumenten) alle SMS zwischen dem 1. Januar 2021 und 11. Mai 2022.
  • Ablehnung der Kommission: Die EU-Behörde verweigerte den Zugang und behauptete, keine solchen Dokumente zu besitzen. SMS seien “kurzlebig” und nicht archiviert worden; eine Suche habe nichts ergeben.

Die New York Times klagte daraufhin vor dem EuG in Luxemburg, das den Fall als Nichtigkeitsklage behandelte.

Kern des Urteils: Was sagte das EuG?
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Das EuG erklärte die Ablehnung der Kommission für nichtig und verpflichtete sie zu einer erneuten, gründlichen Prüfung der Anfrage. Die Richter argumentierten:

  • Existenz der SMS plausibel: Die Klägerin legte “relevante und übereinstimmende Anhaltspunkte” vor (z. B. Medienberichte, offizielle Statements), die auf einen wiederholten Austausch hindeuten. Die Kommission habe dies nicht widerlegt.
  • Unzureichende Begründung: Die Kommission beschrieb nicht genau, wie sie nach den Nachrichten gesucht hatte – weder wo (z. B. auf welchem Gerät) noch warum sie fehlten (z. B. Löschung, Gerätewechsel). Die Begründung beruhe auf “Hypothesen” und “ungenauen Informationen”.
  • Transparenzpflicht: Digitale Kommunikation wie SMS fällt unter das Dokumentenzugangsrecht, wenn sie “relevante Inhalte” zu offiziellen Geschäften enthält. Sie darf nicht pauschal als “ephemer” abgetan werden – stattdessen muss sie archiviert werden, z. B. in E-Mails oder anderen Systemen. Dies ist ein Präzedenzfall für zukünftige Fälle digitaler Korrespondenz in der EU.
  • Politische Relevanz: Angesichts des Milliarden-Deals und öffentlichen Interesses (z. B. Preiserhöhungen, ungenutzte Dosen) sei eine sorgfältige Dokumentation essenziell.

Das Urteil betont: Transparenz ist ein Grundpfeiler demokratischer Institutionen – die Kommission habe hier “Maladministration” begangen.

Timeline der relevanten Ereignisse
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Datum Ereignis Details
April 2021 NYT-Bericht Enthüllung der SMS-Verhandlungen.
Mai 2022 Anfrage der NYT Forderung nach SMS (Jan. 2021 – Mai 2022).
2022–2023 Ombudsfrau & Klage EU-Ombudsfrau kritisiert; NYT klagt vor EuG.
14. Mai 2025 EuG-Urteil (T-36/23) Ablehnung nichtig; Neuprüfung angeordnet.
Juli 2025 Misstrauensvotum Scheitert, aber Skandal nährt Kritik.
Aktuell (Nov. 2025) Offen Kommission prüft Berufung; SMS-Inhalte unbekannt.

Reaktionen und Konsequenzen
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EU-Kommission
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“Wir prüfen das Urteil und erlassen einen neuen Beschluss.” Keine Bestätigung, ob SMS noch existieren – Sprecherin wich Fragen aus.

Kritiker
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  • Grüne MEP Daniel Freund: “Das Versteckspiel muss enden – dienstliche Nachrichten müssen archiviert werden.”
  • Transparency International: “Wiederherstellung der Rechenschaftspflicht.”

Politische Auswirkungen
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Das Urteil schwächt von der Leyens zweite Amtszeit (seit Dez. 2024) und nährt Debatten über Zentralisierung der Macht (z. B. im 13. Stock des Berlaymonts). Es könnte zu weiteren Klagen führen, z. B. von der EPPO (Europäische Staatsanwaltschaft), die parallel ermittelt.

Rechtliche Bedeutung
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Präzedenz für digitale Transparenz – WhatsApp, SMS etc. müssen künftig als Dokumente behandelt werden.

Fazit
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Das EuG-Urteil 2025 ist ein Meilenstein für EU-Transparenz, der die Kommission zwingt, ihre “Verschwundenen SMS” zu erklären. Es zeigt: Persönliche Verhandlungen über Milliarden-Deals dürfen nicht im Dunkeln bleiben. Ob die Nachrichten je ans Licht kommen, hängt von einer möglichen Berufung ab – bis dahin bleibt der Skandal ein Symbol für mangelndes Vertrauen in Brüssel. Für Updates: Folgen Sie Quellen wie Politico oder netzpolitik.org.

Stand: 10. November 2025


Quellen
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  • EuG-Urteil T-36/23, 14. Mai 2025: UrteilsdokumentePressemitteilung (PDF)
  • New York Times, April 2021: Ursprüngliche Enthüllung der SMS zwischen von der Leyen und Bourla (Matina Stevis-Gridneff)
  • netzpolitik.org: Gerichtsurteil zu Pfizergate: Von der Leyen hat bei der Transparenz geschummelt
  • POLITICO: Berichterstattung zum SMS-Skandal und EU-Transparenz
  • Transparency International Deutschland: Stellungnahme zum Urteil
  • EPPO: Parallele Ermittlungen zum Impfstoff-Beschaffungsvertrag
  • Daniel Freund (Grüne MEP): Stellungnahmen zur Archivierungspflicht
  • Misstrauensvotum 10. Juli 2025: 175 dafür, 360 dagegen — gescheitert

Siehe auch
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