Die vorigen Teile dieser Serie haben historische Muster beschrieben: methodische Schwächen, späte Entdeckung von Verunreinigungen, Haftungsfreistellung. Teil 5 zeigt, dass diese Muster beim mRNA-Impfstoff nicht die Ausnahme, sondern die Regel sind.
Die kontaminierte Kontrollgruppe #
Pfizer hat die Placebo-Gruppe des BNT162b2-Trials nach 6 Monaten geimpft [1]. Das war im März 2021 — also kurz nach der Notfallzulassung.
Damit gibt es keine Langzeit-Kontrollgruppe mehr. Die Frage “Was passiert mit Ungeimpften über 2, 3, 5 Jahre?” kann nicht mehr aus dem Trial beantwortet werden. Das ist dokumentiert, zugegeben, und wurde als “ethische Notwendigkeit” begründet.
Für die Sicherheitsbewertung bedeutet es: Alle Langzeit-Daten fehlen strukturell.
Der andere Wirkstoff #
Dr. Helmut Sterz, ehemaliger Cheftoxikologe von Pfizer Europa, hat in einer Aussage vor der Bundestag-Enquete-Kommission ausgeführt [2]:
“Für die klinische Prüfung vor der Zulassung wurde ein hochreiner Stoff verwendet. Er war für die Massenproduktion zu teuer. Die Bevölkerung erhielt einen Impfstoff, der mithilfe des Bakteriums Escherichia coli hergestellt wurde.”
Das bedeutet: Was zugelassen wurde und was gespritzt wurde, war nicht dasselbe. Die Zulassung basiert auf einem hochreinen Stoff. Die Bevölkerung bekam einen günstigeren Herstellungsprozess mit bekannten Verunreinigungen.
Das ist kein Whistleblower-Gerücht. Das ist die Aussage des Mannes, der bei Pfizer für genau diese Fragen zuständig war.
DNA-Verunreinigungen #
Aus dem anderen Herstellungsverfahren resultieren signifikante DNA-Verunreinigungen mit bakterieller DNA — nachgewiesen durch den unabhängigen Forscher Kevin McKernan (McKernan et al., OSF Preprints) und bestätigt durch das Sterz-Zeugnis.
Die Folge könnte laut Sterz “ein erheblich erhöhtes Krebsrisiko” sein. Prof. Bhakdi berichtet von einem publizierten Einzelfall, bei dem der Einbau der Fremd-DNA ins menschliche Genom nachgewiesen wurde — mit Turbokrebsbildung als Folge [3].
Das Muster aus Teil 3 (SV40) wiederholt sich: Verunreinigung im Herstellungsprozess → Massenverteilung → Post-Market-Entdeckung.
Das BGH-Urteil: Die Wende #
Am 9. März 2026 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Hersteller müssen Informationen auf Anfrage herausgeben [4]. Die Beweislast verschiebt sich — nicht die Geschädigten müssen beweisen, dass die Verunreinigungen schaden. Die Hersteller müssen beweisen, dass sie es nicht tun.
Und wie Sterz ausführt: Bei nachgewiesenem Betrug greift die EU-Haftungsfreistellung nicht mehr. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wann dieser Nachweis erbracht wird.
Die Brücke zu Teil 1-4 #
- Teil 1 (Tetanus-Widerspruch): Auch bei mRNA gibt es keine einheitlichen internationalen Empfehlungen zu Booster-Intervallen — Deutschland, USA und UK hatten verschiedene Empfehlungen zur gleichen Zeit
- Teil 2 (Placebo-Problem): Pfizers “Placebo” enthielt den gleichen Lipid-Nanopartikel-Träger wie der Wirkstoff — nur ohne mRNA
- Teil 3 (historische Muster): DNA-Verunreinigung wie SV40, andere Produktionscharge als die zugelassene wie beim Cutter-Incident
- Teil 4 (Haftung): EU hat Haftung übernommen, Sterz: Bei Betrug greift das nicht
Quellen:
- [1] Vox (2021): Covid vaccine trial unblinding — vox.com
- [2] Bhakdi/Sterz: Der Mensch wurde genetisch verändert — elizaonsteroids.org
- [3] Ebd.
- [4] BGH-Urteil März 2026: Zeitenwende bei Impfschadensprozessen — elizaonsteroids.org