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Das Fernsehgericht tagt: Miosga, Hubig, HateAid — und ein Gesetzentwurf der schon fertig lag

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Am Sonntag, 29. März 2026, 21:45 Uhr: Caren Miosga, ARD. Titel der Sendung: “Digitale Gewalt — wie können Frauen besser geschützt werden?”

Auf dem Sofa: Collien Fernandes. Daneben: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Kein Anwalt der Gegenseite. Kein Sachverständiger mit abweichender Meinung. Das Ermittlungsverfahren läuft seit Tagen.

Christian Ulmens Anwalt Christian Schertz hatte es bereits im Vorfeld auf den Punkt gebracht: “Das Fernsehgericht tagt.”

Er hatte recht.


Was in dieser Nacht passierte
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Fernandes schilderte, wie ihr Ex-Mann Fake-Profile in ihrem Namen erstellt haben soll. Sie forderte Behörden-Schulungen für Anzeigenaufnahme. Sie benannte Lücken in der Gesetzgebung. Hubig nickte, sprach von gesellschaftlicher Debatte, betonte die Unabhängigkeit der Justiz — und saß trotzdem da.

Schertz hatte zuvor schriftlich angeboten, selbst in die Sendung zu kommen. Die Redaktion lehnte ab. Die Runde stehe bereits fest.

Kurz vor Sendung wurde die Runde um eine weitere Aktivistin erweitert — Theresia Crone, ebenfalls Betroffene digitaler Gewalt. Die Richtung blieb dieselbe.

Die NDR-Redaktion begründete ihre Entscheidung so: Die Sendung solle “vor allem ein gesellschaftspolitisches Thema von erheblicher öffentlicher Relevanz behandeln”. Der Fall Fernandes diene nur als “Ausgangspunkt”.

Das klingt vernünftig. Es ist es nicht. Weil der “Ausgangspunkt” eine Person ist, deren Vorwürfe strafrechtlich noch völlig ungeklärt sind — und die nun, flankiert von der Justizministerin, im Primetime-ÖRR ihr Narrativ setzt.


Der Deepfake der kein war
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Eine Randnotiz, die keine sein sollte: Die pornografischen Bilder, die Ulmen unter Fernandes’ Namen verschickt haben soll, waren keine KI-generierten Deepfakes. Es waren echte Aufnahmen einer ähnlich aussehenden Frau. Das räumte Fernandes selbst gegenüber Nius ein.

Ulmens Anwalt Schertz hatte das bereits vor der Sendung klargestellt: “Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang.”

Das war bekannt. Hubig saß trotzdem da — um ihr Deepfake-Gesetz zu bewerben. Die emotionale Wucht des Falls Fernandes als Treibstoff. Dass der konkrete Fall gar kein Deepfake-Fall ist: Randnotiz.


HateAid: Der unsichtbare Dritte im Studio
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Was die Sendung nicht zeigte, aber unbedingt zum Bild gehört: die Vorgeschichte.

6. Februar 2026. HateAid reicht beim Bundesjustizministerium einen vierseitigen Gesetzentwurf ein. Titel: “Formulierungsvorschlag eines Straftatbestands sexualisierende Deepfakes.” Eingetragen im öffentlichen Lobbyregister des Bundestages.

19. März 2026. Der Spiegel veröffentlicht die Fernandes-Titelgeschichte. Im selben Heft: ein Interview mit Hubig, in dem sie ankündigt, “im Frühjahr ein digitales Gewaltschutzgesetz” vorzulegen. Der Gesetzentwurf ihres Ministeriums, der kurz darauf kursiert, übernimmt zentrale Punkte aus dem HateAid-Papier — Wort für Wort.

Das ist kein Zufall. Das ist Lobbying das funktioniert.

Und es hat eine längere Vorgeschichte: Bereits im Oktober 2023 sammelten Fernandes und HateAid gemeinsam 76.937 Unterschriften gegen Face-Swap-Apps — dokumentiert auf der HateAid-Website, mit Fotos beider Seite an Seite. HateAid-Chefin Anna-Lena von Hodenberg räumte ein, “seit einigen Monaten” über die Ulmen-Vorwürfe informiert gewesen zu sein — bevor die Spiegel-Geschichte erschien.

Der Spiegel-Artikel war kein Spontanereignis. Er war der Startschuss einer Kampagne, deren Munition seit Jahren gelagert wurde.


Das Timing und die Förderfrage
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Noch ein Faktor, der in der Berichterstattung kaum vorkommt.

HateAid steht selbst unter Druck. Das Bundesfamilienministerium (Prien) plant, das Bundesprogramm “Demokratie leben!” grundlegend umzubauen — mit dem Ergebnis, dass zahlreiche bisher geförderte Projekte auslaufen, darunter HateAid. Die US-Regierung verhängte Ende 2025 Sanktionen gegen die Organisation und ihre Chefinnen Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg — Einreisesperren, Vorwurf: Angriff auf die Meinungsfreiheit. In der Folge zogen mehrere deutsche Industrie-Stiftungen ihre Förderung zurück, weil Manager fürchteten, bei US-Einreisen wegen ihrer HateAid-Nähe befragt zu werden.

Genau in diesem Moment, mit auslaufenden Fördergeldern und politischem Gegenwind, explodiert ein maximal emotionalisierter Promi-Fall, der HateAids gesamtes Themenfeld mit voller Wucht zurück auf die Bühne hebt.

Man muss das nicht als bewusste Koordination interpretieren. Aber wer diese Koinzidenz für bedeutungslos erklärt, stellt sich blind.


Was die Masse sieht — und was sie nicht sieht
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Auf Twitter/X dominiert Solidarität. “Tätergesellschaft” (Tekkal). “Consent nicht verstanden” (Mandić). Die Demo mit 17.000 in Hamburg. Die Tränen auf der Bühne.

Kritische Stimmen kommen fast ausschließlich von Medien, die der Mehrheit als politisch unzuverlässig gelten — was es einfach macht, sie wegzusortieren. Das ist Teil der Mechanik: Wer fragt, verteidigt Täter. Wer zweifelt, stellt sich gegen Opfer.

Dabei sind die Fragen nicht schwer:

  • Warum sitzt die Justizministerin neben der Anzeigenerstatterin bei laufenden Ermittlungen?
  • Warum wurde der Anwalt der Gegenseite nicht zugelassen?
  • Warum wird ein Deepfake-Gesetz mit einem Fall begründet, der gar kein Deepfake-Fall ist?
  • Wer hat von dieser Kampagne politisch und finanziell etwas zu gewinnen?

Das sind keine Fragen die Ulmen verteidigen. Das sind Fragen die den Rechtsstaat verteidigen.


Der Peak — und was danach kommt
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Miosga war der Peak. Spiegel-Story → Demo → Fernsehgericht. Der Gesetzentwurf liegt seit Wochen fertig in Hubigs Schublade — mit HateAids Handschrift.

Was jetzt folgt: Das Gesetz kommt. Es wird kaum jemand dagegen stimmen, weil niemand “für Deepfake-Pornos” sein will. Die Straftatbestände werden weit gefasst. HateAid wird als Beratungsorganisation gesetzt sein — mit neuer Daseinsberechtigung, neuen Förderanträgen, neuer Staatsnähe.

Und der Fall Ulmen? Der verschwindet in einem langen Gerichtsverfahren. Die Unschuldsvermutung hat überlebt — formal. Öffentlich war das Urteil längst gesprochen.

Das Fernsehgericht hat getagt. Das Urteil ist gesprochen. Die Gesetze kommen.

Und der Fernseher auf dem Richterstuhl rauscht weiter.


Weiterführend auf elizaonsteroids:

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