Im Dezember 2020 startete das Paul-Ehrlich-Institut die Smartphone-App SafeVac 2.0. Mehr als 700.000 Menschen beteiligten sich daran, ihre Impfreaktionen nach der COVID-19-Impfung digital zu melden. Es war die größte Impfsicherheitsstudie, die Deutschland je durchgeführt hat.
Fünf Jahre später ist die Auswertung dieser Studie noch immer nicht abgeschlossen. Die Rohdaten werden geheim gehalten. Und die Zahlen, die an die europäische Arzneimitteldatenbank EudraVigilance gemeldet wurden, weisen eine Diskrepanz von rund 42 Prozent auf.
Was ist SafeVac 2.0? #
Die vom PEI entwickelte App sollte Daten zur Verträglichkeit der COVID-19-Impfstoffe erheben. Teilnehmer meldeten nach jeder Impfung auftretende Symptome, Krankenhausaufenthalte und unerwünschte Ereignisse. Die Datenerhebung lief von Dezember 2020 bis September 2022.
Die 42-Prozent-Lücke #
Der niederländische Datenanalyst Wouter Aukema lud die öffentlich zugängliche EMA-Datenbank herunter und fand dort 56.545 Einträge im Zusammenhang mit der SafeVac-2.0-Studie. Diese Zahl weicht um rund 42 Prozent von der ab, die das PEI in Bundestagsantworten als Anzahl gemeldeter schwerwiegender Fälle angegeben hatte.
Am 7. April 2026 bestätigte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/5103), dass öffentliche, parlamentarische und gerichtliche Angaben des PEI zur SafeVac-2.0-Studie „in einigen Fällen nicht übereinstimmten."
Sicherheitsbewertungen ohne fertige Auswertung #
Die Bundesregierung räumt in derselben Antwort ein, dass das PEI zu Beginn der Impfkampagne Studienfälle „vorübergehend teilweise bereits vorab und ohne eine abgeschlossene Bewertung" an die EMA gemeldet hatte. Als „schwerwiegend" wurde dabei im Wesentlichen nur gezählt, was mit einer Hospitalisierung verbunden war.
Gleichzeitig veröffentlichte das PEI mehrfach Zwischenauswertungen in Sicherheitsberichten — obwohl es selbst erklärte, die vollständige Datenauswertung stehe noch aus.
Laut WELT hatte jeder 210. Teilnehmer einen Verdacht auf schwere Impfnebenwirkungen.
Die Klage um die Rohdaten #
Die Juristin und ehemalige Richterin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth klagt seit 2022 vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt (Az. 6 K 716/22.DA) auf Herausgabe der SafeVac-Rohdaten. Das PEI verweigert die Herausgabe seit über drei Jahren.
Im Februar 2026 wies der Verwaltungsgerichtshof die Auskunftspflicht des PEI zurück — und nahm an der 42-Prozent-Diskrepanz keinen Anstoß.
Meyer-Hesselbarths Argument: Ohne Zugang zu den Sicherheitsdaten können Ärzte ihre Patienten nicht ordnungsgemäß aufklären. Das PEI leiste damit indirekt Körperverletzungen Vorschub.
Der Kernwiderspruch #
Das PEI erklärte im April 2023 in einem Schriftsatz an das VG Darmstadt, es habe „selbstverständlich" alle Verdachtsfälle an EudraVigilance gemeldet. In der Bundestagsantwort vom April 2026 heißt es hingegen, nicht-schwerwiegende Verdachtsfälle würden erst „mit Abschluss der Auswertung" gemeldet — also noch gar nicht.
Beide Aussagen können nicht gleichzeitig wahr sein.
Einordnung #
April 2026. Die Impfkampagne liegt über vier Jahre zurück. Über 700.000 Menschen haben dem PEI ihre Daten anvertraut. Die Studie ist nicht ausgewertet. Die Rohdaten sind geheim. Die gemeldeten Zahlen widersprechen sich. Und ein deutsches Gericht sieht darin kein Problem.
Quellen:
- Bundesregierung: Antwort auf Kleine Anfrage, BT-Drs. 21/5103
- Bundestag hib-Meldung 272/2026, Nr. 5
- Barucker Press: „Impfnebenwirkungen vor Gericht: EMA-Daten bringen PEI in Bedrängnis." 22.12.2025
- Barucker Press: „VGH verneint Auskunftspflicht des PEI." 26.02.2026
- Multipolar Magazin: „SafeVac-App: Warum werden amtliche Daten geheim gehalten?" 25.08.2025
- WELT: „Das Rätsel um beunruhigende Daten zu Corona-Impfnebenwirkungen." 17.07.2025
- Der Freitag: „Hat das Paul-Ehrlich-Institut etwas zu verbergen?" 22.09.2025
- Tagesspiegel Background: „SafeVac-Daten noch in Auswertung." 29.08.2025
- drbine (Substack): „Kompendium SafeVac2.0 Daten." 08.07.2025
- PEI: SafeVac 2.0 Ankündigung 22.12.2020
- covid-justiz.de: VG Darmstadt 6 K 716/22.DA
- FragDenStaat: IFG-Anfrage zur SafeVac-Einbindung