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Blindflug mit Ansage: Wie BioNTech die Haftung abschüttelte und der Staat beim Sicherheitsmonitoring versagte

Kein Monitoring, keine Daten, keine Konsequenzen — aber die Impfstoffe waren natürlich „sicher und wirksam".

Es ist einer der größten Skandale der deutschen Nachkriegsgeschichte — und kaum jemand redet darüber. BioNTech, das Mainzer Unternehmen das als Held der Pandemie gefeiert wurde, hat sich juristisch so aufgestellt, dass es formal gar kein Impfstoffhersteller ist. Und die Behörde, die die Sicherheit der Impfstoffe hätte überwachen müssen — das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) — hat die gesetzlich vorgeschriebenen Daten jahrelang nicht ausgewertet.

Das Ergebnis: Millionen Menschen wurden mit einem Produkt geimpft, dessen Sicherheit nie mit deutschen Versorgungsdaten überprüft wurde. Und niemand ist verantwortlich.


BioNTech: Milliarden kassiert, Haftung weitergereicht
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Die Fakten sind bekannt, aber ihre Tragweite wird selten ausgesprochen:

  • BioNTech entwickelt den mRNA-Wirkstoff (BNT162b2)
  • Pfizer ist der offizielle Zulassungsinhaber bei der EMA
  • BioNTech Manufacturing GmbH produziert — eine Tochterfirma, kein eigenständiger pharmazeutischer Unternehmer im klassischen Sinne

Dieses Konstrukt hat Konsequenzen. In den EU-Verträgen mit Pfizer/BioNTech (Punkt I.12) heißt es, dass die Impfstoffe „unter alleiniger Verantwortung der teilnehmenden Mitgliedstaaten" verabreicht werden. Die Haftung? Bei den Staaten. Bei den Ärzten. Bei den Bürgerinnen und Bürgern. Nicht bei den Herstellern.

BioNTech hat zwischen 2021 und 2023 über 35 Milliarden Euro Umsatz mit dem COVID-Impfstoff generiert. Die Haftung für Nebenwirkungen: abgewälzt.


§13 Abs. 5 IfSG: Das Gesetz, das niemand umsetzte
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Im November 2020 wurde das Infektionsschutzgesetz geändert. §13 Absatz 5 verpflichtete die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), Versorgungsdaten an das PEI zu übermitteln — zur Überwachung der Impfstoffsicherheit (Pharmakovigilanz).

Diese Daten — Diagnosecodes (ICD-10), Abrechnungsdaten, zeitliche Korrelationen zwischen Impfung und Diagnosen — sind der Goldstandard für die Erkennung von Impfnebenwirkungen in der realen Versorgung. Nicht Selbstmeldungen über eine App, nicht freiwillige Arztmeldungen — sondern harte, systematische Abrechnungsdaten aus dem Praxisalltag.

Was passierte: Nichts.

  • 21. Juli 2021: Das PEI teilt dem BMG intern mit, dass es die Sicherheit der Corona-Impfstoffe mit den vorhandenen deutschen Daten „nicht suffizient beurteilen kann"
  • 2021-2023: Die KVen übermitteln keine Diagnosedaten für Pharmakovigilanzzwecke an das PEI
  • 2024: Die Bundesregierung räumt in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ein, dass die Datenübermittlung „derzeit noch nicht" stattfindet
  • 2026: Bis heute keine vollständige Auswertung

Tom Lausen, Datenanalyst und Autor des Buches „Die Intensiv-Mafia", hat die KBV-Abrechnungsdaten selbständig beschafft, aufbereitet und auf der Plattform CORIH öffentlich auswertbar gemacht. Nicht das PEI. Nicht die KBV. Nicht das BMG. Ein einzelner Bürger.


Die Logik des Versagens
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Was Lausen aufdeckt, lässt sich in einem Satz zusammenfassen:

„Wenn das Monitoring gar nicht stattfindet, kann auch niemand seriös behaupten, die Sicherheit der Impfstoffe sei überprüft worden."

Das ist keine Meinung. Das ist Logik.

Die Behörden hatten drei Aufgaben:

  1. Daten erheben — gesetzlich vorgeschrieben, nicht umgesetzt
  2. Daten auswerten — nie passiert
  3. Ergebnisse veröffentlichen — keine Daten = keine Ergebnisse

Und trotzdem verkündeten dieselben Behörden:

  • „Die Impfstoffe sind sicher und wirksam"
  • „Die Nutzen-Risiko-Bewertung ist positiv"
  • „Es gibt keine Hinweise auf schwerwiegende Nebenwirkungen über das bekannte Maß hinaus"

Auf welcher Grundlage? Nicht auf der Grundlage deutscher Versorgungsdaten — die wurden nie ausgewertet.


SafeVac: Die App, die Alarmsignale ignorierte
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Parallel zum nicht umgesetzten §13-Monitoring betrieb das PEI die SafeVac-App — eine freiwillige Meldemöglichkeit für Impfreaktionen. Auch hier zeigt die Aufarbeitung ein verheerendes Bild:

  • Hunderttausende Meldungen gesammelt
  • Alarmierende Signale in den Rohdaten
  • Keine systematische Auswertung veröffentlicht
  • Die App wurde 2023 stillschweigend eingestellt

Selbst das eigene Instrument zur Sicherheitsüberwachung wurde nicht korrekt genutzt. Man sammelte Daten — und tat dann nichts damit.


Die Haftungskette: Wer ist verantwortlich?
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Das Zusammenspiel der Verantwortungslosigkeit ist beispiellos:

Akteur Rolle Haftung
BioNTech Entwickler + Produzent Keine — formal nicht Zulassungsinhaber
Pfizer Zulassungsinhaber EU-Verträge: Haftung bei Mitgliedstaaten
EU-Kommission Vertragsnehmer Zentrale Haftungsklauseln geschwärzt
PEI Sicherheitsüberwachung Monitoring nie umgesetzt
BMG Aufsichtsbehörde Wusste seit Juli 2021 Bescheid, tat nichts
KVen Datenlieferant Daten nie übermittelt
Impfärzte Ausführende Haftung als letzte in der Kette

Am Ende der Kette steht der Bürger. Der sich auf die Zusicherung seiner Regierung verlassen hat, dass der Impfstoff sicher sei. Eine Zusicherung ohne Datengrundlage.


Lauterbach und das „nebenwirkungsfrei"
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Besonders brisant wird es im Kontext der öffentlichen Kommunikation. Karl Lauterbach, zunächst als SPD-Gesundheitsexperte und später als Bundesgesundheitsminister, verkündete im August 2021:

„Die Impfungen sind mehr oder weniger nebenwirkungsfrei."

Diese Aussage fiel zu einem Zeitpunkt, als das PEI dem BMG bereits mitgeteilt hatte, dass es die Sicherheit mit deutschen Daten nicht beurteilen konnte. Entweder wusste Lauterbach das nicht — dann war er inkompetent. Oder er wusste es — dann hat er die Öffentlichkeit bewusst getäuscht.

2023 ruderte Lauterbach zurück und sprach von „relevanten Nebenwirkungen", die er „nie verschwiegen" habe. Die Aufnahmen seiner früheren Aussagen existieren weiterhin.


Der Kern des Problems
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Dieses Staatsversagen hat System:

1. Gesetze ohne Umsetzung: §13 Abs. 5 IfSG existiert seit November 2020. Über fünf Jahre später ist die vorgeschriebene Datenübermittlung nicht vollständig umgesetzt. Ein Gesetz, das mit „hohen Bußgeldern" bewehrt ist — aber niemand wird bestraft.

2. Überwachung ohne Daten: Das PEI sollte überwachen, hatte aber keine Daten. Trotzdem gab es grünes Licht für alles — Booster, Impfung für Kinder, Impfpflicht-Debatte.

3. Kommunikation ohne Grundlage: Politiker und Behörden behaupteten Sicherheit, ohne die gesetzlich vorgesehenen Beweise dafür zu haben.

4. Haftung ohne Verantwortliche: BioNTech zeigt auf Pfizer. Pfizer zeigt auf die EU. Die EU zeigt auf die Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten zeigen auf die Ärzte. Und die Ärzte sagen: Wir haben uns auf die Behörden verlassen.


Fazit
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Die Enthüllungen von Tom Lausen und die Recherchen von NIUS zeigen ein Bild, das in seiner Gesamtheit erschütternd ist: Ein Staat, der ein Gesetz zum Schutz seiner Bürger verabschiedete — und es dann nicht umsetzte. Behörden, die Sicherheit versprachen, ohne die Daten zu haben. Und ein Unternehmen, das Milliarden verdiente, während es sich aus jeder Verantwortung herauswand.

„Blindflug" ist keine Übertreibung. Es ist die präzise Beschreibung einer Pandemiepolitik, die in der zentralen Frage der Impfstoffsicherheit auf dem Prinzip „nicht hinsehen = kein Problem" basierte.

Sechs Jahre nach Beginn der Pandemie warten die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes noch immer auf eine ehrliche Aufarbeitung. Sie werden vermutlich weiter warten müssen.


Quellen:

  1. NIUS: Die Nicht-Impfstoff-Hersteller von BioNTech — und das deutsche Staatsversagen — 14.03.2026
  2. FragDenStaat: Tom Lausen — Anfrage zu Datenflüssen gem. §13 Abs. 5 IfSG
  3. Deutscher Bundestag: Stellungnahme Tom Lausen
  4. Deutscher Bundestag: Auswertung von Daten laut Infektionsschutzgesetz
  5. AfD-Bundestagsfraktion: Umsetzung des §13 Absatz 5 Satz 1 IfSG — 21.03.2024
  6. Europäisches Parlament: Parlamentarische Anfrage — Haftungsfreistellungen
  7. Apotheke Adhoc: Covid-19-Impfstoffe — Keine Haftung für Hersteller
  8. Pharmazeutische Zeitung: BioNTech/Pfizer-Impfstoff in der EU zugelassen
  9. Transition News: Solange das PEI die KBV-Daten nicht evaluiert hat…
  10. Landtag Rheinland-Pfalz: Stellungnahme zu §13 Abs. 5 IfSG

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