Die Schweiz macht Ernst mit Transparenz — zumindest auf dem Papier. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 17. April 2026 die Verträge zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen veröffentlicht[1]. Darunter: Moderna, Novavax, Pfizer, Janssen, AstraZeneca, CureVac. Ungeschwärzt, wie das Gericht verlangte.
Doch wer die Dokumente öffnet, stößt auf ein bekanntes Muster: Wichtige Passagen sind weiterhin geschwärzt. Haftungsausschlüsse, Preisdetails, Geheimhaltungsklauseln — alles noch unter Verschluss. Die Schweiz ist transparenter als die EU, aber das ist eine niedrige Messlatte.
Bundesverwaltungsgericht zwingt BAG zur Offenlegung #
Der Weg zur Veröffentlichung war lang. Rémy Wyssmann, SVP-Nationalrat, der Beobachter und mehrere Privatpersonen hatten beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen geklagt[2]. Ihr Argument: Die Verträge betreffen die öffentliche Gesundheit und wurden mit Steuergeldern finanziert — sie müssen offengelegt werden.
Das Gericht gab ihnen Recht. Am 7. November 2025 fiel das erste Urteil (Novavax), im Februar 2026 folgte das zweite (Moderna + Novavax)[3]. Das BAG akzeptierte die Urteile und verzichtete auf Berufung. Am 17. April 2026 gingen die Verträge online[4].
Doch die Freude währte kurz. Wer die PDFs öffnet, sieht: Schwärzungen überall. Besonders bei Haftung und Preisen.
Was steht drin — und was nicht #
Geheimhaltungsklauseln: “Proaktive Intransparenz” #
Watson deckte bereits 2021 auf: Die Schweiz ging mit Moderna einen Deal ein, in dem sich das BAG zur “proaktiven Intransparenz” verpflichtete[5]. Das BAG hatte das zunächst dementiert. Doch Watson hatte den Vertrag gesehen.
Was bedeutet “proaktive Intransparenz”? Dass das BAG nicht nur auf Anfrage schweigt, sondern aktiv verhindert, dass Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Eine Klausel, die in einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich nichts zu suchen hat.
Ob diese Klausel in den jetzt veröffentlichten Verträgen steht, ist unklar. Die entsprechenden Passagen könnten geschwärzt sein.
Haftungsausschlüsse: Wer zahlt bei Impfschäden? #
Die zentrale Frage bei Notzulassungen: Wer haftet, wenn etwas schiefgeht? Der Hersteller? Der Staat? Niemand?
In den Moderna-Verträgen vom 5. August 2020 sind die Seiten 25 und 26 — genau dort, wo Haftungsdetails stehen müssten — geschwärzt[6]. Transition News veröffentlichte einen Screenshot. Was dort steht, bleibt geheim.
Standard bei Notzulassungen ist: Der Hersteller haftet nicht. Der Staat übernimmt das Risiko. Das war auch in der EU so. Aber warum wird das in der Schweiz geschwärzt, wenn es ohnehin bekannt ist?
Mögliche Antwort: Weil die Details noch brisanter sind. Etwa, dass der Staat auch bei grober Fahrlässigkeit des Herstellers haftet. Oder dass Impfgeschädigte keine Ansprüche gegen Moderna geltend machen dürfen.
Preise: 22,50 USD pro Dosis — oder mehr? #
Die EU zahlte für Moderna 22,50 USD pro Dosis. Das wurde durch Leaks bekannt[7]. Die Schweiz zahlte vermutlich ähnlich viel — zwischen 100 und 150 Millionen Franken für 4,5 Millionen Dosen (Tages-Anzeiger-Schätzung)[8].
Doch die exakten Preise in den Schweizer Verträgen sind geschwärzt. Warum? Wenn die EU-Preise ohnehin bekannt sind, was gibt es zu verbergen?
Mögliche Antwort: Die Schweiz zahlte mehr. Oder sie zahlte für etwas anderes — etwa für Produktionskapazitäten in Basel, wo Moderna Switzerland sitzt. 6 Milliarden Franken flossen laut Somo-NGO auf Moderna-Konten bei der Bank of America Zurich[9]. Moderna versteuert in der Schweiz zu Niedrigsätzen.
Chargen-Variabilität: Durften Chargen unterschiedlich sein? #
Ein zentrales Indiz in der Impfaufarbeitung ist die Chargen-Variabilität. Recherchen zeigen: Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) legte im November 2020 für Comirnaty (Pfizer/BioNTech) eine sehr große Bandbreite bei den Inhaltsstoffen fest[10].
Die These: Diese Bandbreite diente dazu, dass BioNTech die Chargen unterschiedlich zusammensetzen durfte — ein Experiment. Wenn das stimmt, wären manche Chargen harmloser, andere gefährlicher gewesen. Das würde erklären, warum manche Länder (etwa Schweden) kaum Übersterblichkeit hatten, andere (etwa Deutschland) stark.
Gilt das auch für Moderna? Steht in den Schweizer Verträgen etwas über Chargen-Variabilität? Durften Chargen unterschiedlich zusammengesetzt sein?
Die Verträge müssten darauf durchsucht werden. Wenn dort steht, dass Moderna eine Bandbreite bei den Inhaltsstoffen hatte, wäre das ein weiteres Indiz für diese These.
Qualitätskontrolle: Wer prüft die Chargen? #
Wer kontrolliert, ob die Impfstoffe den Spezifikationen entsprechen? Swissmedic? Der Hersteller selbst? Eine unabhängige Stelle?
In den Verträgen müsste stehen, wer die Chargenfreigabe macht. Wenn der Hersteller sich selbst kontrolliert, ist das ein Interessenkonflikt. Wenn Swissmedic nur stichprobenartig prüft, ist das unzureichend.
Auch hier: Die Verträge müssten durchsucht werden.
EU-Vergleich: Von der Leyen und die SMS-Affäre #
Die Schweiz ist transparenter als die EU — aber das ist keine hohe Hürde. Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen hat die Impfstoffverträge unzulässig geschwärzt, wie das Europäische Gericht (EuG) im Juli 2024 urteilte[11].
Besonders brisant: Von der Leyens SMS-Austausch mit Pfizer-CEO Albert Bourla. Die Kommissionspräsidentin hatte die Verträge per SMS ausgehandelt — ein beispielloser Vorgang. Die SMS wurden nie herausgegeben. Von der Leyen behauptete, sie existierten nicht mehr[12].
Im Januar 2026 bestätigte das EuG: Die SMS müssen nicht herausgegeben werden[13]. Begründung: Sie seien “kurzlebige Dokumente” und würden nicht unter die EU-Transparenzregeln fallen.
Die Schweiz zeigt mehr als die EU. Aber auch hier bleiben die wichtigsten Fragen offen.
Indizienprozess: Geheimhaltung selbst ist ein Indiz #
Juristische Analysen zur Impfaufarbeitung argumentieren mit der Logik des Indizienprozesses (§ 286 ZPO)[14]. Einzelne Indizien mögen schwach sein, aber in der Gesamtschau ergeben sie ein Bild. Für die richterliche Überzeugungsbildung genügt ein “für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit”, wie das Bundesarbeitsgericht 2018 urteilte[15].
Die Schweizer Verträge sind ein Indiz. Nicht weil sie etwas Konkretes beweisen, sondern weil sie etwas verbergen. Wenn Haftungsausschlüsse Standard sind, warum werden sie geschwärzt? Wenn Preise ohnehin bekannt sind, warum bleiben sie geheim? Wenn Chargen-Variabilität erlaubt war, warum wird das nicht offengelegt?
Geheimhaltung selbst ist ein Indiz. Sie zeigt: Hier gibt es etwas zu verbergen.
Fazit: Transparenz auf dem Papier, Intransparenz in der Praxis #
Die Schweiz hat die Verträge veröffentlicht. Das ist mehr, als die EU getan hat. Aber die wichtigsten Stellen sind geschwärzt. Haftungsausschlüsse, Chargen-Variabilität, Geheimhaltungsklauseln — alles noch unter Verschluss.
Wer die Impfaufarbeitung ernst nimmt, muss diese Verträge durchsuchen. Nicht nur in der Schweiz, auch in der EU. Nicht nur bei Moderna, auch bei Pfizer, AstraZeneca, Janssen.
Die Fragen sind einfach:
- Wer haftet bei Impfschäden?
- Durften Chargen unterschiedlich zusammengesetzt sein?
- Wer kontrolliert die Qualität?
- Warum verpflichtete sich das BAG zur “proaktiven Intransparenz”?
Die Antworten stehen in den Verträgen. Irgendwo zwischen den Schwärzungen.
Quellen #
[1] Bundesamt für Gesundheit (BAG): Beschaffungsverträge Covid-19-Impfstoffe, 17.04.2026, https://www.bag.admin.ch/de/beschaffungsvertraege-covid-19-impfstoffe
[2] SRF: “Nach Gerichtsentscheid: BAG legt Verträge zur Beschaffung von Covid-Impfstoffen offen”, 17.04.2026, https://www.srf.ch/news/schweiz/nach-gerichtsentscheid-bag-legt-vertraege-zur-beschaffung-von-covid-impfstoffen-offen
[3] Bundesverwaltungsgericht: “Covid-19-Impfstoffverträge sind offenzulegen”, Medienmitteilung, Februar 2026, https://www.bvger.ch/de/newsroom/medienmitteilungen/covid-19-impfstoffvertraege-sind-offenzulegen-2903
[4] BAG, siehe [1]
[5] Watson: “Geschwärzte Impfstoff-Verträge: BAG verpflichtet sich zur Intransparenz”, 2021, https://www.watson.ch/schweiz/coronavirus/712843272-geschwaerzte-impfstoff-vertraege-bag-verpflichtet-sich-zur-intransparenz
[6] Transition News: “Schweiz: BAG veröffentlicht geschwärzte Verträge mit Pharmafirmen”, https://transition-news.org/schweiz-bag-veroffentlicht-geschwarzte-vertrage-mit-pharmafirmen
[7] EU-Vertrag Moderna (geleakt), 22,50 USD/Dosis
[8] Tages-Anzeiger: “Moderna-Impfstoff: 6 Milliarden Franken fliessen in die Schweiz”, https://www.tagesanzeiger.ch/moderna-impfstoff-6-milliarden-franken-fliessen-in-die-schweiz-628608042227
[9] Somo-NGO-Bericht, zitiert in [8]
[10] Recherchen zur Impfaufarbeitung, April 2026: CHMP-Dokument vom 30.11.2020, Quality rolling review CHMP overview and list of questions
[11] DW: “EU-Kommission hat Impfstoffverträge unzulässig geschwärzt”, Juli 2024, https://www.dw.com/de/eu-kommission-hat-impfstoffvertr%C3%A4ge-unzul%C3%A4ssig-geschw%C3%A4rzt/a-69691585
[12] Tagesschau: “Von der Leyen SMS Corona-Impfungen”, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/von-der-leyen-sms-corona-imfpungen-100.html
[13] LTO: “EU-Kommission: Von der Leyen Impfstoff-Deals Geheimhaltung rechtswidrig”, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu-kommission-von-der-leyen-impfstoff-deals-geheimhaltung-rechtswidrig-eug-t68921-t76121
[14] § 286 ZPO, Indizienprozess-Logik
[15] Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018, 2 AZR 611/17