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Der Fall Stephan Kohn: Zwei BMI-Papiere, eine Aufarbeitungs-Probe, eine Enquete, die ihre eigene Antwort gibt

Pandemiepolitik - Dieser Artikel ist Teil einer Serie.
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Im Frühjahr 2020 produzierte das deutsche Bundesinnenministerium zwei Dokumente, die zusammen die deutsche Anwendung der Tabletop-Sprachregelungs-Architektur dokumentieren. Sechs Jahre später treffen die beiden Papiere wieder aufeinander — als Sachverständiger und Befragter im großen Anhörungssaal des Deutschen Bundestags, im Rahmen der Bundes-Enquete-Kommission „Aufarbeitung der COVID-19-Pandemie". Was dort passiert, ist keine Aufarbeitung, sondern eine zweite Anwendung des gleichen Mechanismus.

Die zwei Papiere
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Das Kerber-Schockpapier (März 2020): Zwischen dem 19. und 22. März 2020 versammelte der damalige BMI-Staatssekretär Markus Kerber eine inoffizielle Wissenschaftler-Gruppe — Ökonomen, Soziologen, China-Forscher — und ließ ein internes Strategiepapier erstellen mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen". Eines der zentralen Mitglieder der Gruppe war Otto Kölbl, ein 52-jähriger Germanistik-Doktorand der Universität Lausanne, der die Passagen zu „Schockwirkung" und „Angstkommunikation" verfasste. Das Papier empfahl explizit, Sterbe-Szenarien zu inszenieren („Kinder werden ihre Eltern töten" durch unzureichende Hygiene; „qualvoll zu Hause ersticken", weil Kliniken überfüllt seien) — als bewusst eingesetzte Bevölkerungs-Konditionierungs-Mittel. Welt am Sonntag publizierte das Papier am 30. März 2020. Es wurde zur strategischen Grundlage der Bundes-Kommunikation in den ersten Monaten der Pandemie.

Der Kohn-Vermerk (Mai 2020): Stephan Kohn, Oberregierungsrat im BMI mit zwanzig Jahren Erfahrung in Krisenmanagement und Schutz Kritischer Infrastruktur (Abteilung KM4), erstellte am 8. Mai 2020 einen 83-seitigen Auswertebericht (Vollversion 192 Seiten) mit dem Titel „Corona-Krise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen". Sein Befund: keine systematische Gefahrenanalyse stattgefunden, RKI-Risiko-Stufung ohne empirische Indikatoren, Maßnahmen-Schaden potenziell höher als Erreger-Schaden, normales Sterbegeschehen 2020 bis Herbst, 400.000 Kurzarbeiter aus Arztpraxen und Kliniken bei gleichzeitiger Politik-Rede von „Übersterblichkeit". Kohn versendete den Bericht per E-Mail an seinen Abteilungsleiter, den BMI-Krisenstab, das Bundeskanzleramt und alle deutschen Landesregierungen. Die Mail wurde geleakt und bei Tichys Einblick veröffentlicht.

Im Mai 2020 wurde Kohn suspendiert. Im März 2022 entschied das Verwaltungsgericht Berlin auf Entlassung aus dem Dienst — die höchste mögliche Disziplinarstrafe für einen Beamten auf Lebenszeit, einschließlich Verlust der Pension. Der Begründungstext attestierte ihm einen „arglistigen Charakter" — ohne dass dieser Charakter je geprüft worden wäre. Die Frage, ob die Gefahr-im-Verzug-Situation, auf die Kohn sich bei der direkten Versendung berufen hatte, real vorgelegen hatte, wurde gerichtlich nicht geklärt.

Beide Papiere stammten aus demselben Ministerium, denselben Wochen, demselben Krisenmanagement-Apparat. Eines wurde Politik. Das andere wurde sanktioniert. Die Differenz war nicht fachlich, sondern strategisch.

Holtherm: Die Militarisierung am 19. Januar 2020
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Drei Tage bevor in Deutschland der erste PCR-Coronafall registriert wurde — und während es in ganz Europa noch keinen einzigen positiven Test gab — schrieb am Sonntag, 19. Januar 2020, um 22:15 Uhr, direkt nach dem Tatort, der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine SMS an den Bundeswehr-Generalstabsarzt Hans-Ulrich Holtherm: „Lieber Herr Dr. Holtherm, ich würde Sie gerne kennenlernen. Sie haben einige Kompetenzen, die mir sehr wichtig sind. Bitte rufen Sie mich an. Jens Spahn." Holtherm hatte am 15. Januar das Kommando des Bundeswehrkrankenhauses Ulm übernommen — vier Tage zuvor.

Am 1. März 2020 wurde Holtherm Leiter der neu geschaffenen Abteilung 6 des Bundesgesundheitsministeriums „Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit". Er übernahm zugleich die Leitung des Corona-Krisenstabs des BMG und gemeinsam mit dem Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit des BMI die Leitung des „Joint Crisis Staff BMI-BMG COVID-19". In dieser Position wurde er Fachvorgesetzter des Robert-Koch-Instituts.

Aus den 2024 durch Multipolar-Klage freigegebenen RKI-Krisenstab-Protokollen ergibt sich, dass das RKI an mehreren Stellen erwog, gegen sachfremde Weisungen aus dem BMG rechtlich vorzugehen — und dann einsah, dass es aussichtslos war. Wer die Lage-Bewertung lieferte (RKI), erhielt Weisungen von einer Abteilung unter militärischer Leitung, die wiederum unter dem politischen Mandat eines Ministers stand, der den Bundeswehr-General ohne den normalen Dienstweg per Sonntagabend-SMS rekrutiert hatte. Das ist die deutsche Militarisierungs-Inversion: nicht Militär unterstützt zivile Gesundheitsbehörden, sondern Militär führt sie.

Sachverständiger Tom Lausen stellte vor der Enquete diese Frage an den anwesenden Bundeswehr-General Hoffmann; die Antwort war ausweichend („Identifikation einer Personalmaßnahme, die in dieser Krise unterstützen tätig sein konnte"). Die strukturelle Frage — warum vor dem ersten europäischen PCR-Fall, warum per SMS nach Tatort, warum ein NATO-General als Fachvorgesetzter des RKI — blieb in der Sitzung unbeantwortet. Lausen merkte an, dass parallele Militarisierungs-Schritte zeitgleich in Spanien, Italien und anderen Staaten erfolgten — also nicht zufällig, sondern als gemeinsames Verständnis (siehe Atlantic Storm 2005: WHO IHR 2005 als institutioneller Rahmen für eben diese Koordinations-Architektur).

Die Sitzung: Befragung am Tisch
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Die Enquete-Befragung Kohns durch Stefan Homburg (AfD-Sachverständiger) führte schrittweise zur strukturellen These des Kohn-Vermerks: „Die Daten und Fakten, die damals vorlagen und auch heute vorliegen, zeigen keine außergewöhnlich gefährliche Pandemie an." Die Gefährlichkeit einer Pandemie bemesse sich am Schaden — und ein bevölkerungsrelevanter Schaden könne erst erhoben werden, wenn er eingetreten sei. „In dieser Pandemie sind Maßnahmen getroffen worden, bevor ein Schaden vorgelegen hat."

Auf Homburgs Folgefrage zum Schockpapier:

„Im Bundesinnenministerium wurde damals eine externe Gruppe aus einem Germanistik-Doktoranden, einem Soziologen und so weiter beauftragt, ein sogenanntes Schockpapier zu schreiben, das die Bevölkerung ängstigt, also ihr eine Notlage suggeriert. Wussten Sie davon?"

Kohns Antwort: „Davon habe ich erfahren. Eigentlich müsste für jeden unbefangen an die Sache herangehenden Menschen klar sein, dass wenn eine Krise oder ein Krieg ausbricht — eine ganz schwierige problematische Angelegenheit mit großem Schaden — eine Regierung üblicherweise versucht zu beschwichtigen, runterzufahren, zu beruhigen. Es würde im Fernsehen vielleicht seichte Unterhaltung kommen — und nicht Panik machen."

Das ist der zentrale Befund des Kohn-Vermerks, jetzt in einer Sitzung des Deutschen Bundestags wiederholt: das, was im Frühjahr 2020 als Krisenkommunikation verkauft wurde, war funktional das Gegenteil dessen, was eine Regierung in einer realen Krise tun würde. Es war Panik-Mache als Strategie, nicht Beruhigung als Pflicht.

Die Enquete-Mehrheit gibt ihre Antwort
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Die Reaktion auf Kohns Aussagen demonstrierte die zweite Anwendung des Schockpapier-Mechanismus auf parlamentarischer Ebene.

Die persönliche Sanktion: CDU-Abgeordneter Axel Müller aus Ravensburg fragte den Sachverständigen mitten in der Sachfrage:

„Sie hatten ein schweres Schicksal, das ist mir wohl bewusst. Ihnen ist großes Unrecht angetan worden in Ihrer Kindheit und Ihrer Jugend, weil etwas vertuscht wurde. […] Wenn man einmal erfahren hat, dass etwas vertuscht wurde, löst das etwas in einem aus? Hat es bei Ihnen etwas ausgelöst? Und wenn ja, in welcher Form in Zusammenhang mit dieser Krise?"

Stephan Kohn war als Kind Opfer des Ahrensburger Missbrauchsskandals — eines der schwersten dokumentierten Fälle sexuellen Missbrauchs in einer evangelischen Kirchengemeinde der Bundesrepublik. Müllers Frage instrumentalisierte diese Biographie als rhetorisches Mittel: implizit wurde unterstellt, Kohns fachliche Kritik an den Maßnahmen sei Folge eines „Trauma-Schadens", nicht einer rationalen Verhältnismäßigkeits-Prüfung. Es ist die ad-hominem-Variante der Counter-Misinformation-Doktrin: nicht das Argument widerlegen, sondern den Argumentierenden delegitimieren.

Der AfD-Obmann der Kommission, Kay-Uwe Ziegler, stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung („Was soll denn das bitte in diesem Zusammenhang?"). Die Vorsitzende interpretierte das als Bitte zur Sachfrage zurückzukehren, gab Müller aber nochmal 33 Sekunden — und Müller wiederholte dieselbe Frage in leicht anderer Verpackung. Dr. Baum erwiderte später öffentlich: „Frau Wittmann, Ihre abwertenden persönlichen Äußerungen halte ich für eine Frechheit, und die hätten eigentlich abgemahnt werden müssen."

Die Daten-Sperre: Sachverständiger Homburg berichtete, er habe in der Enquete-Kommission den Antrag gestellt, das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut um Übermittlung der Sicheck-Daten und der KV-Abrechnungs-Daten zu bitten, die diese Bundesinstitute aus laufenden Klagen seit Jahren nicht herausgeben. Die Begründung: der Bundestag sei das höchste Verfassungsorgan; wenn dieser zwei nachgeordnete Bundesinstitute um Übermittlung bittet, könnten diese nicht ablehnen. Die Mehrheit der Enquete-Kommission (Union, SPD, Grüne, Linke) lehnte den Antrag ab. Wörtlich: „Sie wollen diese Daten nicht sehen."

Das Grafik-Verbot: Homburg beantragte, in der Sachverständigen-Befragung Grafiken (z. B. zur Sterbe-Statistik) zeigen zu dürfen — vergleichbar mit dem Standard jeder achten Schulklasse mit digitaler Tafel. Es wurde acht Wochen lang behauptet, dies sei „juristisch nicht möglich" wegen Urheberrecht (das Robert-Koch-Institut verklage angeblich den Bundestag, wenn dieser RKI-Grafiken zeige). Nachdem dieses Argument als nicht haltbar erkannt wurde, fasste die Mehrheit der Kommission den Beschluss in einer nichtöffentlichen Sitzung: Grafiken dürfen in Sachverständigen-Befragungen nicht gezeigt werden. Das Sitzungsprotokoll mit der Beschluss-Begründung darf nach Mehrheits-Beschluss nicht herausgegeben werden.

In einer Aufarbeitungs-Kommission, deren Mandat die Bewertung der Pandemie-Politik ist, sperrt die Mehrheit den Zugang zu den Daten der Bundesinstitute, mit denen die Pandemie-Politik begründet wurde — und sperrt zugleich die visuelle Darstellung der ohnehin öffentlichen Sterbe-Statistik. Das ist nicht Aufarbeitung. Das ist die parlamentarische Anwendung der SPARS-Counter-Misinformation-Doktrin: die Information, die das Narrativ stören könnte, wird auf Verfahrens-Ebene blockiert, nicht widerlegt.

Dettmar: Die juristische Sanktions-Schicht
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Die strukturelle Sanktion gegen abweichende Positionen reicht in die Justiz hinein. Christian Dettmar, Familienrichter am Amtsgericht Weimar, fasste im April 2021 den Beschluss, an zwei Schulen die Maskenpflicht für Schüler:innen auszusetzen — auf Grundlage einer Kindeswohl-Beurteilung. Er wurde 2023 vom Bundesgerichtshof zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Rechtsbeugung verurteilt — und aus dem Richterdienst entlassen.

Dettmar und Kohn sind die zwei deutschen Beispielfälle struktureller Sanktion gegen Fachpersonen, die ihre dienstlich-fachliche Beurteilung gegen die politische Linie aussprachen — Kohn aus dem Ministerium, Dettmar aus der Justiz. Die Botschaft an alle anderen Fachbeamt:innen und Richter:innen ist eindeutig: wer die Maßnahmen-Grundlage fachlich bestreitet, riskiert nicht nur Karriere, sondern Pension und Strafregister.

Vor diesem Hintergrund hat die Aussage Kohns vor der Enquete eine zusätzliche Schicht. Auf die Frage, ob Richter ihm gegenüber „Angst" gehabt hätten, antwortete er: „Natürlich. Heute haben alle möglichen Leute Angst und zwar nicht nur vor dieser Krankheit, sondern auch vor institutionellen Konsequenzen, wenn sie da nicht sprechen."

Die Sicherheitskräfte-Inszenierung
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Die Sitzung selbst war von Inszenierungs-Elementen geprägt, die die Aussage rahmen sollten. Im Raum saßen vier Vertreter der Bundesregierung — bei einem rein parlamentarischen Verfahren. Bewaffnete Schutzkräfte mit Westen waren anwesend, was bisher nur in extremen Fällen vorkam (etwa bei Drosten-Anhörungen). Vor allem aber hatte das Bundesinnenministerium Kohn unaufgefordert eine Aussagegenehmigung zugeschickt, in der explizit aufgelistet war, worüber er nichts aussagen durfte. Die Aussagegenehmigung war funktional eine Vorab-Zensur des Sachverständigen.

Das ist nicht Aufarbeitung. Das ist die Inszenierung der Aufarbeitungs-Verweigerung als parlamentarisches Verfahren. Wer in der Sitzung saß, konnte ablesen, dass die Mehrheit nicht versuchte, fachliche Aufklärung zu erreichen, sondern die Sachverständigen einzuschüchtern, ihre Aussagen zu beschneiden und ihre Person zu delegitimieren.

Brücke zur Reihe: Die Aufarbeitungs-Verweigerungs-Architektur
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Die fünf vorigen Strukturanalysen der Reihe (Dark Winter, Atlantic Storm, SPARS, Clade X, Event 201, plus die Leopoldina-7-Stellungnahme als deutsche Anwendung) dokumentierten den Aufbau einer Pandemie-Reaktions-Architektur über zwei Jahrzehnte. Der Fall Kohn dokumentiert die Aufarbeitungs-Verweigerungs-Architektur, die sich nach der Pandemie als zweite Anwendung desselben Mechanismus herausbildete.

SPARS 2017 hatte als Drehbuch geliefert: pre-bunking, trusted messenger, counter-misinformation, ad-hominem statt Sachargument. Schockpapier 2020 hatte die deutsche Anwendung dieser Methodik geliefert: Angstkommunikation, Sterbe-Szenarien als Bevölkerungs-Konditionierung. Enquete-Mehrheit 2026 liefert die parlamentarische Verlängerung: Daten-Sperre auf Verfahrens-Ebene, Grafik-Verbot, persönliche Delegitimierung des Sachverständigen. In allen drei Stufen ist der Mechanismus identisch — die Information, die das Narrativ stören könnte, wird nicht widerlegt, sondern strukturell blockiert.

Der Kohn-Vermerk und das Kerber-Schockpapier waren nicht zwei zufällige Dokumente. Sie waren die zwei Pole derselben politischen Architektur: ein Pol (Schockpapier) lieferte die Sprachregelungs-Bibliothek für die Bevölkerungs-Konditionierung; der andere Pol (Kohn-Vermerk) lieferte die fachliche Verhältnismäßigkeits-Prüfung. Der eine wurde Politik. Der andere sanktioniert. Sechs Jahre später liefert die Enquete die zweite Antwort: Aufarbeitung durch dieselbe Mehrheit, die die Politik gemacht hatte, ist Aufarbeitungs-Verhinderung.

Schluss
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Was im Anhörungssaal der Enquete-Kommission im Frühjahr 2026 stattfand, ist keine Pandemie-Aufarbeitung. Es ist eine zweite Aktivierung des SPARS-Counter-Misinformation-Drehbuchs auf parlamentarischer Ebene. Stephan Kohn sitzt 2026 vor einer Mehrheit, die 2020 das Schockpapier zur Politik-Grundlage machte und seinen fachlichen Vermerk sanktionierte. Sechs Jahre später sperrt dieselbe Mehrheit die Daten der Bundesinstitute, sperrt die visuelle Darstellung der Sterbe-Statistik, lässt einen ihrer Abgeordneten den Sachverständigen mit dessen Missbrauchs-Kindheit konfrontieren — und beschließt das alles in nichtöffentlichen Sitzungen mit Protokoll-Sperre.

Das ist ein Aufarbeitungs-Format, dessen Funktion nicht die Aufarbeitung ist, sondern die Verhinderung der Aufarbeitung unter dem Mantel der Aufarbeitung. Es ist die Funktions-Inversion an einem Format, das ohne Inversion eines der wichtigsten parlamentarischen Aufarbeitungs-Instrumente der Bundesrepublik wäre.

Stephan Kohn sagte am Schluss seiner Aussage: „Ich glaube, wenn man auch mal Unrecht erlebt hat oder auch schwere Schicksalsschläge und gegen Widerstand eine vernünftige Position vertreten musste, dann ist man ein bisschen robust und resilient gegen Anforderungen, sich stromlinienförmig irgendwo einzupassen, egal ob es richtig ist oder falsch."

Das ist die einfachste Beschreibung der Funktion eines Fachbeamten. Sie ist gleichzeitig die einfachste Beschreibung dessen, was die Mehrheit der Enquete-Kommission gerade nicht honoriert. Wer sich nicht stromlinienförmig anpasst, wird sanktioniert. Wer sanktioniert wird, wird in der Aufarbeitungs-Sitzung mit seiner Missbrauchs-Kindheit konfrontiert. Wer das fragt, ist Mitglied der Regierungsfraktion.

Aufarbeitung beginnt nicht in der Enquete. Sie beginnt mit der Lektüre der zwei Papiere von 2020 — und der Liste derer, die das eine zu Politik machten und das andere ent-mandatierten.


Quellen
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Querverweise innerhalb der Reihe:

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