Am 8. Dezember 2020 veröffentlichte die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ihre 7. Ad-hoc-Stellungnahme zur Coronavirus-Pandemie unter dem Titel „Die Feiertage und den Jahreswechsel für einen harten Lockdown nutzen". Sie forderte konkret: Aufhebung der Schulpflicht ab 14. Dezember 2020, Schließung aller nicht der Grundversorgung dienenden Geschäfte ab 24. Dezember, Reduktion sozialer Kontakte „auf einen sehr eng begrenzten Kreis", Homeoffice als Regel, Aussetzung von Sport- und Kulturaktivitäten in Gruppen.
Fünf Tage später, am 13. Dezember 2020, beschlossen Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten fast wortgleiche Maßnahmen. In Kraft ab 16. Dezember.
Was im Akademie-Schreiben als wissenschaftliche Empfehlung erschien, lag fünf Tage später als Bund-Länder-Beschluss vor. Ohne Diskussion, ohne Anhörung der Kritik, ohne Folgenabschätzung. Die Stellungnahme funktionierte als beschlussreife Vorlage.
Das ist nicht die ungewöhnliche Beobachtung. Die ungewöhnliche Beobachtung steckt in der Liste, die unter der Stellungnahme steht.
Die Liste #
Die Stellungnahme wurde von 34 Personen verfasst und unterzeichnet (in alphabetischer Reihenfolge nach Originalliste): Cornelia Betsch, Melanie Brinkmann, Dirk Brockmann, Alena Buyx, Sandra Ciesek, Christian Drosten, Ute Frevert, Clemens Fuest, Jutta Gärtner, Jürgen Peter Graf, Michael Hallek, Gerald Haug, Ralph Hertwig, Bernhard Hommel, Olaf Köller, Thomas Krieg, Heyo K. Kroemer, Christoph Markschies, Jutta Mata, Reinhard Merkel, Thomas Mertens, Michael Meyer-Hermann, Iris Pigeot, Viola Priesemann, Ulrike Protzer, Regina T. Riphahn, Anita Schöbel, Claudia Spies, Norbert Suttorp, Felicitas Thiel, Lothar H. Wieler, Claudia Wiesemann, Ottmar D. Wiestler, Barbara Wollenberg.
Davon: 14 Mediziner, Virologen, Pharmakologen oder Klinik-Vorstände. 4 Modellierer aus Physik und Mathematik. 1 Statistikerin. 4 Psychologen. 2 Bildungsforscher. 2 Juristen, 2 Medizinethikerinnen. 2 Ökonomen. 1 Historikerin. 1 Theologe. 1 Klimaforscher (der Akademie-Präsident). In Summe 34.
Wer fehlt: Kinder- und Jugendpsychiatrie. Schul-Sozialwissenschaft im Sinne der Bildungs-Folgen-Forschung. Verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeits-Expertise (Reinhard Merkel ist Strafrechtler und Rechtsphilosoph, kein Grundrechte-Spezialist; Jürgen Peter Graf ist BGH-Richter im Strafsenat). Pädiatrie ist mit einer einzigen Person abgedeckt — Jutta Gärtner, Pädiatrische Neurologie, Spezialfeld weit außerhalb der Schul-Schließungs-Folgenabschätzung.
Was nicht in der Arbeitsgruppe sitzt, kommt nicht in die Stellungnahme.
Die Doppelrollen #
Fünf Namen verdienen genaue Betrachtung, nicht weil die Personen problematisch wären, sondern weil ihre institutionelle Doppelrolle die Mandats-Architektur der Stellungnahme aushebelt.
Lothar H. Wieler war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung Präsident des Robert-Koch-Instituts. Das RKI ist nachgeordnete Bundesbehörde des Gesundheitsministeriums und liefert die epidemiologische Lagebewertung, auf deren Grundlage Lockdown-Maßnahmen verordnet werden. Wer als RKI-Präsident eine Stellungnahme unterzeichnet, die Lockdown fordert, beauftragt sich indirekt selbst — als Lieferant der Lagedaten, die seine Empfehlung tragen sollen.
Christian Drosten leitete das Institut für Virologie der Charité, des größten universitären Krankenhauses Europas. Die Charité war zu diesem Zeitpunkt nicht nur Drostens Forschungsstätte, sondern auch Klinik-Träger, der von der Eskalations-Argumentation („Krankenhäuser nahe Auslastung") materiell profitiert. Heyo K. Kroemer, ebenfalls Unterzeichner, war Vorstandsvorsitzender derselben Charité. Beide unterzeichnen Empfehlungen, deren Lage-Begründung ihre eigene Klinik liefert.
Alena Buyx war Vorsitzende des Deutschen Ethikrates. Der Ethikrat ist nach § 2 Ethikratgesetz das Bundesgremium, das ethische Fragen zu „neuen Entwicklungen … insbesondere im Bereich der Lebenswissenschaften" begleitet — explizit auch Pandemie-Maßnahmen. Wer als Ethikrats-Vorsitzende eine konkrete Maßnahmen-Empfehlung mitunterzeichnet, hat die Frage „Ist das ethisch vertretbar?" bereits öffentlich vor-beantwortet, bevor der Rat sie als Gremium beraten könnte. Es ist eine Vor-Festlegung des Bewertungs-Akteurs auf das Bewertungs-Objekt.
Thomas Mertens war Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI. Die STIKO hat ein gesetzliches Impf-Mandat (§ 20 IfSG). Sie ist nicht das Gremium, das Lockdown-Empfehlungen verantwortet. Mertens’ Unterzeichnung dehnt das STIKO-Mandat in eine Bevölkerungs-Maßnahmen-Empfehlung, für die das Gremium kein Statut hat.
Jürgen Peter Graf ist Richter am Bundesgerichtshof. Verfassungsbeschwerden gegen die Lockdown-Verordnungen waren zu diesem Zeitpunkt absehbar; einzelne lagen bereits beim Bundesverfassungsgericht. Eine BGH-Senats-Mitwirkung an der politischen Forderung wirft die Frage auf, ob er in nachfolgenden zivilrechtlichen Folge-Verfahren (Schadenersatz, Vermieter-Streitigkeiten, Existenzschäden) als befangen gelten würde.
Diese fünf Doppelrollen sind nicht moralische Vorwürfe. Sie sind strukturelle Befunde: Die Stellungnahme wurde nicht von einem akademischen Beirat geschrieben, der die Politik berät — sie wurde von einem Personenkreis geschrieben, der mit der Beratung, der Datenlieferung, der ethischen Absegnung, der operativen Umsetzung und der justizförmigen Folgenbewertung der empfohlenen Maßnahmen institutionell befasst war. Beratung, Begründung, Umsetzung und Bewertung trafen sich in einer Liste.
Das Akademie-Mandat #
Die Leopoldina ist nach ihrem Statut Wissenschaftsakademie, kein Beratungs-Organ der Bundesregierung im Sinne des § 4 Bundesministeriengesetz. Ihre Aufgabe ist „Beratung in wissenschaftlichen Grundsatzfragen" — nicht das Verfassen beschlussreifer Verordnungs-Vorlagen mit Datums-Anweisungen.
Die Bundesakademien-Regelung von 2008, die die Leopoldina zur „Nationalen Akademie" erhob, sieht Stellungnahmen zu wissenschaftlich-gesellschaftlichen Fragen vor — nicht das Diktat zeitlicher Verordnungs-Strukturen, das nur noch der Unterschrift bedarf. Eine Empfehlung der Form „Ab dem 14. Dezember 2020 sollte die Schulpflicht aufgehoben werden" ist nicht Akademie-Sprache, sondern Verordnungs-Entwurf.
Der Wissenschaftsphilosoph Michael Esfeld, selbst Leopoldina-Mitglied, schrieb in einem offenen Brief an Akademie-Präsident Gerald Haug, die Stellungnahme suggeriere „wissenschaftlichen Konsens, wo keiner ist", und stelle „massive Eingriffe in Grundrechte" als alternativlos dar. Die Reaktion der Akademie auf den offenen Brief blieb eine Dezember-Lange Stille.
Die Zeitfolge #
Die Stellungnahme erschien am Dienstag, 8. Dezember 2020. Die Bund-Länder-Konferenz fand am Sonntag, 13. Dezember statt. Zwischen Veröffentlichung und Beschluss lagen fünf Tage — davon drei Werktage — in denen weder ein parlamentarisches Hearing stattfand noch eine schriftliche Stellungnahme der Opposition eingeholt wurde. Der Beschlusstext der Konferenz übernahm den Datums-Rahmen der Empfehlung (Schulen ab 16.12. statt 14.12., aber Geschäfte ab 16.12. statt 24.12. — partiell sogar verschärft) wortidentisch.
Eine Stellungnahme, die fünf Tage nach Erscheinen ohne Diskussions-Schleife in einen Bund-Länder-Beschluss übergeht, ist funktional kein Beratungs-Dokument, sondern eine Vorlage. Was die Akademie als Empfehlung formulierte, agierte als Beschluss.
Was nicht in der Stellungnahme stand #
In der Stellungnahme fehlt jede Folgenabschätzung der Schul-Schließung über die Weihnachtsferien hinaus. Es gab keinen Verweis auf die UNESCO-Lagebilder zu globalen Lern-Verlusten, keine Erwähnung der DAK-Studie zu Mediennutzungs-Eskalation bei Jugendlichen während des Frühjahrs-Lockdowns, keinen Bezug auf die Heidelberger Studie zur Verdoppelung adoleszenter Essstörungen ab Sommer 2020. Die KMK-Daten zur kollabierten Lese- und Mathematik-Kompetenz waren noch nicht veröffentlicht (sie kamen erst 2022), aber Hinweise auf das Risiko lagen vor.
In der Stellungnahme fehlt jede verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeits-Prüfung. Das Verbot von Gottesdiensten, der Eingriff in Art. 4 GG, war bereits zu diesem Zeitpunkt vom Bundesverfassungsgericht in Eilentscheidungen unterschiedlich behandelt worden. In der Stellungnahme keine Spur.
In der Stellungnahme fehlt jede Diskussion alternativer Strategien — der Cluster-Quarantäne, des FFP2-Versorgungs-Push, der differenzierten Schutzstrategie für Hochrisiko-Gruppen. Die Stellungnahme kennt eine Maßnahme: harten Lockdown.
Was in der Arbeitsgruppe nicht saß, fehlt in der Stellungnahme. Die Disziplin-Asymmetrie der AG ist die Disziplin-Asymmetrie der Empfehlung.
Die Aufarbeitungs-Frage #
Die laufende Bundes-Enquete zur Aufarbeitung der COVID-19-Pandemie hat die Leopoldina-Stellungnahmen als Quellen-Korpus aufgenommen. Die Mandats- und Befangenheits-Frage der 7. Stellungnahme — gleichzeitige Mitgliedschaft in der Empfehlungs-AG und in den exekutiven, beratenden, ethisch absegnenden, justizförmigen Strukturen, die die Empfehlung umsetzen — taucht in den bislang öffentlichen Sitzungs- und Anhörungs-Materialien nicht als eigene Untersuchungs-Achse auf. Die Frage, ob ein RKI-Präsident, ein Charité-Vorstand, eine Ethikrats-Vorsitzende, ein STIKO-Vorsitzender und ein BGH-Richter gleichzeitig Mitglieder einer politischen Empfehlungs-AG sein können, ohne dass die Beratungs-Architektur der Bundesrepublik Schaden nimmt, ist als Fragestellung dort nicht aufgerufen.
Die Lücke ist strukturell, nicht zufällig.
Schluss #
Was am 8. Dezember 2020 in Halle/Saale unter dem Briefkopf der Akademie der Wissenschaften erschien, war kein Beratungs-Dokument. Es war eine Selbst-Beauftragung. Personen, die aus ihren Hauptämtern heraus die Lage bewerten, die Maßnahmen exekutieren, die ethische Absegnung aussprechen und Rechtsstreitigkeiten entscheiden würden, einigten sich vorab schriftlich auf die Forderung, die fünf Tage später Beschluss wurde.
Das ist nicht „abgekartetes Spiel". Das ist die Definition eines Beratungs-Selbstkreises: ein Gremium berät über Maßnahmen, die seine Mitglieder durchsetzen werden, mit Daten ihrer eigenen Häuser, ethisch abgesegnet von ihrer eigenen Vorsitzenden, juristisch flankiert von einem Mitglied jenes Senats, der die zivilrechtlichen Folge-Verfahren später entscheiden wird.
Die Mandantin, die heute vor dem BGH-Senat um Schadenersatz für ihre durch die Schließung 2020 vernichtete Existenz streitet, müsste eigentlich vor dem inhaltlichen Vortrag eine Befangenheits-Anzeige prüfen lassen. Sie tut es nicht, weil sie es nicht weiß. Es steht in der Akte der Akademie. Es ist nicht geheim. Es findet sich nicht in der Aufarbeitung, weil keine Aufarbeitung danach gefragt hat.
Wer am 16. Dezember 2020 die Schule für sein Kind versperrt fand, war nicht Opfer eines wissenschaftlichen Konsenses. Er war Empfänger eines Dokuments, das fünf Personen unter ihren eigenen Maßnahmen mit-unterschrieben.
Aufarbeitung beginnt damit, die Liste zu lesen.
Quellen #
Die 7. Ad-hoc-Stellungnahme im Volltext: Leopoldina (8.12.2020), Coronavirus-Pandemie: Die Feiertage und den Jahreswechsel für einen harten Lockdown nutzen, PDF gespiegelt durch Universitätsbibliothek Mannheim, Originaltext mit Verfasserliste auf den Schlussseiten.
- Leopoldina — Pressemitteilung 8.12.2020
- Wikipedia — COVID-19-Pandemie in Deutschland / Stellungnahmen der Leopoldina — Übersicht aller 10 Ad-hoc-Stellungnahmen
- Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember 2020 — Wortlaut der zentralen Beschlüsse
- Pressemitteilung Universität Mannheim — bestätigt AG-Mitwirkung Mata, nennt weitere AG-Mitglieder
- Radio München — Esfeld-Kritik an der 7. Stellungnahme — offener Brief Michael Esfeld an Akademie-Präsident Haug
- Telepolis-Archiv — Wirksamkeit des Lockdowns wissenschaftlich nicht bewiesen — Studienlage 50-/87-/160-Länder-Daten gegen Lockdown-Wirksamkeit
- Reitschuster — Gutachter begutachten ihre eigenen Gutachten (18.2.2021) — frühe Mandats-Kritik an der Doppelrolle Drosten/Wieler/Haug
- Fuchsbriefe — Einseitige Corona-Berater — Zusammensetzung des Beratungs-Gremiums um Drosten/Priesemann
- Ethikratgesetz § 2 — gesetzliches Mandat des Deutschen Ethikrats
- Infektionsschutzgesetz § 20 — STIKO-Mandat (Impfungen, nicht Lockdown)
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