Am 25. Februar 2026 hat der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Richter Pamp, mit den Richterinnen und Richtern Halfmeier, Graßnack, Borris und Dr. Hannamann, eine Entscheidung verkündet, die in den Sendern, auf deren Finanzierungsmechanik sie unmittelbar wirkt, bis heute nicht vorkommt. Aktenzeichen: VII ZB 29/24. Gegenstand: die Zwangsvollstreckung des Bayerischen Rundfunks gegen einen einzelnen Beitragsschuldner im Allgäu wegen rückständiger Rundfunkbeiträge. Ergebnis: Die Zwangsvollstreckung ist für unzulässig erklärt, die Kosten trägt der Gläubiger — also der BR. Beide Vorinstanzen, das Amtsgericht Kaufbeuren und die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kempten, waren anderer Meinung. Der BGH hat sie aufgehoben.
Am 23. April 2026 tagt die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse" in öffentlicher Sitzung. Thema des Blocks: Kritische Infrastrukturen (KRITIS) und die Rolle der Bundeswehr in Pandemielagen. Sachverständiger: Stephan Kohn, ehemaliger Oberregierungsrat im Bundesinnenministerium, Verfasser des 80-seitigen Auswerteberichts vom Mai 2020, der die damalige Corona-Politik als Fehlalarm bewertete und seither als Lehrstück gilt — je nachdem, wen man fragt, für behördliche Dissidenz oder für behördliche Disziplinierung.
Was am 22. April 2026 zusätzlich passierte # Der 22. April 2026 war ein voller Nachrichtentag. Wir haben ihn in einem eigenen Artikel bereits dokumentiert: Am Vormittag beschloss das Bundeskabinett die dritte anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit erweitertem Geheimdienst-Zugriff. Verteidigungsminister Pistorius legte die erste formelle Militärstrategie der Bundesrepublik vor (Russland als Hauptbedrohung, Bundeswehr-Aufwuchs auf 460.000 Personen). Im EU-Rat ging das 20. Russland-Sanktionspaket plus 90-Mrd.-€-Ukraine-Kredit durch. Und der Spiegel veröffentlichte exklusiv die Klöckner-Signal-Phishing-Story, die rhetorisch genau auf das Bedrohungsbild einzahlte, das die ersten drei Entscheidungen erforderten.