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Verstehen, nicht verurteilen — und den Zeugen fertigmachen: Die Methode Müller in der Corona-Enquete

Am 23. April 2026 tagt die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse" in öffentlicher Sitzung. Thema des Blocks: Kritische Infrastrukturen (KRITIS) und die Rolle der Bundeswehr in Pandemielagen. Sachverständiger: Stephan Kohn, ehemaliger Oberregierungsrat im Bundesinnenministerium, Verfasser des 80-seitigen Auswerteberichts vom Mai 2020, der die damalige Corona-Politik als Fehlalarm bewertete und seither als Lehrstück gilt — je nachdem, wen man fragt, für behördliche Dissidenz oder für behördliche Disziplinierung.

Abgeordneter der CDU: Axel Müller, Jurist, elf Jahre Richter am Landgericht Ravensburg, davon zuletzt Vorsitzender Richter einer Strafkammer, seit 2017 Mitglied des Bundestages, dreimal direkt gewählt. Ein Mann, der sein Berufsleben damit verbracht hat, Zeugen zu vernehmen und Glaubwürdigkeit zu bewerten.

Vorsitzende der Kommission: Franziska Hoppermann, CDU, Hamburg-Wandsbek, seit September 2025 im Vorsitz, unter dem selbst ausgegebenen Motto:

„Wir wollen verstehen, nicht verurteilen."

— Franziska Hoppermann, Antrittserklärung, 09.09.2025, dokumentiert auf cducsu.de

Was dann geschieht, ist nicht Aufarbeitung. Es ist das Gegenteil. Und es geschieht in öffentlicher Sitzung, auf Videoaufzeichnung, in der ersten Enquete-Kommission des deutschen Parlaments zur Corona-Zeit.

Die Aufzeichnung
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Öffentliche Sitzung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse", 23. April 2026, Block KRITIS/Bundeswehr. Das folgende Wortprotokoll ist aus dieser Aufzeichnung transkribiert und an der Primärquelle Apollo News verifiziert.

Der Ablauf — aus dem Wortprotokoll
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Die Trauma-Frage fällt nicht aus heiterem Himmel. Sie ist das Ende eines Fragepfades, den Müller in dieser Reihenfolge aufbaut — das Transkript der Sitzung vom 23. April 2026 dokumentiert jeden Schritt.

Schritt 1 — Müller versucht die Zuständigkeit zu delegitimieren:

Müller: „Welcher Abteilung im Bundesinnenministerium gehörten Sie eigentlich an? Damit verbindet sich Frage zwei: War die für Einschätzung derart, wie Sie sie abgegeben haben, zuständig?"

Kohn antwortet mit dem Geschäftsverteilungsplan:

Kohn: „Ich gehörte der Abteilung Krisenmanagement, Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement an, und in dem Geschäftsverteilungsplan ist die Zuständigkeit für Krisenmanagement und insbesondere im Fall einer Pandemie festgelegt, dass dieses Referat zum Krisenstab gehört, zum in einer Pandemie zu bildenden Krisenstab aus BMI und BMG. Und darüber hinaus gab’s die Aufgabe dieses Referates, die Informationen, die zur Bewertung der Lage, der Schwere der Gefahr nötig sind, zusammenzutragen und zuzuliefern. Genau das habe ich getan."

Ergänzend fügt Kohn an: „Nicht durch einen Virus, sondern durch die Maßnahmen." Seine fachliche These von 2020, vor dem Gremium wiederholt.

Schritt 2 — Müller versucht die Vertuschungs-These direkt:

Müller: „Hatten Sie den Eindruck, dass da etwas vertuscht werden sollte?"

Kohn verweigert:

Kohn: „Dazu will ich mich nicht äußern."

Das ist der Schlüsselmoment. Der Zeuge bestätigt die Vertuschungs-Unterstellung nicht. Ein Abgeordneter, der am Sachverhalt interessiert wäre, stellt jetzt eine Folgefrage zur Sache: zur Datengrundlage, zum Konfliktverlauf im BMI, zur Rolle des RKI. Nicht Müller.

Schritt 3 — Müller pivotet auf die Kindheit:

Müller: „Gut. Sie hatten ein schweres Schicksal, das hat, ist mir wohl bewusst. Ihnen ist großes Unrecht angetan worden in Ihrer Kindheit und Ihrer Jugend, weil etwas vertuscht wurde …"

Das Schlüsselwort kommt wieder. Und noch einmal.

Müller: „… weil etwas vertuscht wurde … Weil etwas vertuscht wurde …"

Die Logik der Sequenz ist eindeutig: Weil der Zeuge die Vertuschungs-These im Sachkontext nicht bestätigen will, wird der Begriff über die Biografie verknüpft. Was der Zeuge verweigert, wird ihm aus seiner Kindheit zugeschrieben.

Der Einwand — und die halbe Intervention
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Kay-Uwe Ziegler, AfD, Obmann der Fraktion in der Kommission, zur Geschäftsordnung:

Ziegler: „Wir haben ein Thema dieser Sitzung, und ich würde darum bitten, dass der Herr Kohn nicht für sein persönliches Leben hier in irgendeiner Form in Anspruch genommen wird. Sie reden über sein persönliches Schicksal. Was soll denn das bitte in diesem Zusammenhang? Ich würde darum bitten, dass das unterbleibt."

An diesem Punkt hätte die Vorsitzende Franziska Hoppermann zu entscheiden: Wird die Trauma-Befragung unterbunden, oder nicht. Sie sagt:

Hoppermann: „So, jetzt beruhigen wir uns alle eine Runde, und ich interpretiere Ihre Wortmeldung so, Herr Ziegler, dass Sie bitten, zum Sachstand der Anhörung zurückzukommen. Jetzt gebe ich diesen Hinweis an den Kollegen Müller, und die letzten dreiunddreißig Sekunden, die letzten dreiunddreißig Sekunden für eine neue Frage."

Das ist keine Intervention. Das ist eine Halbherzigkeit mit Nachbrenner. Sie interpretiert Zieglers Einspruch so, als ginge es um „Sachstand" — nicht um persönliche Angreifbarkeit eines Zeugen. Sie sanktioniert das Verhalten nicht, sie verpackt es als prozeduralen Hinweis. Und sie gibt Müller dreiunddreißig weitere Sekunden Redezeit, während derer er tun kann, was er will.

Müller nutzt die dreiunddreißig Sekunden für exakt die Frage, deren Richtung Ziegler soeben beanstandet hatte:

Müller: „Wenn man einmal erfahren hat, dass etwas vertuscht wurde, löst das etwas in einem aus? Hat das bei Ihnen etwas ausgelöst, und wenn ja, in welcher Form im Zusammenhang mit dieser Krise?"

Ein Zwischenruf aus dem Saal — „Er macht einfach weiter." Hoppermann interveniert kein zweites Mal. Kohn bleiben fünfzehn Sekunden für die Replik.

Die Replik
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Das Bemerkenswerte an Stephan Kohns Antwort in den fünfzehn Sekunden ist, dass er den Frame der Frage nicht übernimmt. Er bestreitet die biografischen Tatsachen nicht — er ordnet sie um:

Kohn: „Es ist ein durchschaubarer Versuch, natürlich meine Kompetenz oder Autorität zu hinterfragen. Aber ich glaube, dass wenn man Lebenserfahrung gemacht hat, dass man auch mal Unrecht erlebt hat oder auch schwere Schicksalsschläge, und auch gegen Widerstand eine vernünftige Position vertreten musste, dann ist man ein bisschen robust und resilient gegen Anforderungen, sich stromlinienförmig irgendwo einzupassen, egal ob das richtig ist oder nicht. Und ich glaube, das ist keine schlechte Qualifikation."

Übersetzt: Ja, ich habe im Leben Unrecht erfahren. Das macht mich nicht zum Symptomträger, sondern zum Zeugen, der bekannte Gründe hat, sich nicht einzugliedern. Wer die Frage als Delegitimation gestellt hat, bekommt die Umkehrung: Die Biografie, die entwerten soll, wird zum Qualifikationsmerkmal für Dissidenz.

Das muss Kohn in fünfzehn Sekunden improvisiert haben. Er liefert es in einem Satz.

Die Methode: Medikalisierung als Delegitimation
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Müllers Frage ist nicht Dummheit. Sie ist Technik.

Ein Vorsitzender Richter einer Strafkammer am Landgericht Ravensburg — elf Jahre im Dienst, Strafkammer-Leitung über mehrere Jahre — weiß, was eine Zeugenvernehmung ist. Er weiß, was Fragen bewirken. Er weiß, dass die Reihenfolge zählt: Erst versuchen, die Zuständigkeit anzugreifen („welche Abteilung? zuständig?"). Wenn das an dem Geschäftsverteilungsplan scheitert, versuchen, die Sache zu bestätigen („etwas vertuscht?"). Wenn der Zeuge das verweigert, auf die Person pivoten — mit dem gleichen Schlüsselwort, das der Zeuge in der Sache soeben abgelehnt hat. Erst Tatsachenaussage („schweres Schicksal"), dann Wiederholung des Schlüsselworts („vertuscht", „vertuscht", „vertuscht"), dann Einladung zur Introspektion („löst das etwas in Ihnen aus?"). Das ist keine Frage an die Sache. Das ist eine Frage an die Person. Und sie folgt, im Wortprotokoll messbar, als dritter Schritt nach zwei gescheiterten Sachangriffen.

Die Technik ist alt und sie hat einen Namen: Medikalisierung des Dissens. Nicht die Bewertung des Zeugen wird inhaltlich widerlegt. Die Bewertung des Zeugen wird als Symptom umcodiert. Nicht: Ihre Analyse ist falsch, weil — sondern: Ihre Analyse kommt nicht aus der Sache, sondern aus Ihrer Biografie.

Das ist der gleiche Mechanismus, den die sowjetische Psychiatrie im späten zwanzigsten Jahrhundert mit dem Begriff „trägschleichende Schizophrenie" gegen Dissidenten einsetzte. Der gleiche Mechanismus, den deutsche Anstaltsgerichte des 19. Jahrhunderts verwendeten, um politische Gegner als „moral insanity" zu pathologisieren. Das Verfahren ist dasselbe: Der Zeuge spricht nicht über die Welt, er spricht über sich selbst — und wir müssen nicht zuhören. Wer an dieser Stelle einen Hinweis auf die Unterschiede der Staatsformen erwartet, bekommt ihn nicht. Das Verfahren bewertet sich nach dem, was es mit dem Zeugen macht — nicht nach dem, was das Gericht drumherum heißt.

Dass ein ehemaliger Vorsitzender Richter einer Strafkammer genau diese Technik in einem parlamentarischen Gremium öffentlich anwendet, ist keine Entgleisung. Es ist, im Wortsinn, Berufskompetenz, eingesetzt im falschen Raum gegen die falsche Person unter dem falschen Mandat.

Das Motto und sein Gegenteil
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Das offizielle Motto der Kommission — Hoppermanns eigene Formulierung, am 09.09.2025 auf der Fraktionsseite der CDU/CSU dokumentiert — lautet: „Verstehen, nicht verurteilen."

Wenn die Formel ernst gemeint wäre, würde sie zuerst auf jene angewandt, die in der Krise Entscheidungen getroffen haben: Gesundheitsminister, Ministerpräsidenten, Kanzleramt, RKI-Leitung. Es wäre eine Formel des Schutzes der Entscheidungsträger vor nachträglicher strafrechtlicher oder politischer Verantwortung. Das ist vertretbar. Das ist die Pointe einer Enquete und nicht eines Strafverfahrens.

Was am 23. April 2026 vorgeführt wird, ist die Umkehrung: Die Formel schützt nicht die Entscheidungsträger, sondern die Operatoren der Nachbefragung. Verstanden werden sollen die, die verfügt haben. Verurteilt wird, wer widersprochen hat — und zwar nicht für seine Analyse, sondern für sein Trauma.

Das ist keine Aufarbeitung. Das ist eine zweite Bestrafung derer, die damals aus der Behörde heraus widersprochen haben. Die erste Bestrafung erfolgte 2020 durch die sofortige Suspendierung Kohns und durch die Entfernung aus dem Dienst, bestätigt vom Verwaltungsgericht Berlin im März 2022. Die zweite erfolgt sechs Jahre später, in einer Kommission, die offiziell der Heilung dienen soll, durch einen Richter a.D., der weiß, wie man sie zufügt.

Hoppermann — der Fall und das Muster
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Der Fall Hoppermann am 23. April 2026 ist: Sie interveniert, aber halb. Sie schneidet die Trauma-Linie nicht ab — sie interpretiert den Einspruch der Opposition um in einen „bitte zum Sachstand zurückkommen"-Hinweis und gibt dem gleichen Abgeordneten dreiunddreißig weitere Sekunden. In diesen dreiunddreißig Sekunden fällt die eigentliche Trigger-Frage. Ein zweites Einschreiten bleibt aus. Sie schützt den Sachverständigen nicht vor einem Ausschussmitglied ihrer eigenen Fraktion, das die Befragung aus der Sache heraus in die Person hinein verlegt. Prozedural hat sie „reagiert". In der Sache hat sie zugelassen.

Das Muster Hoppermann ist älter. Bereits in der Sitzung vom 29. Januar 2026 protokolliert die AfD-Fraktion einen Vorfall, bei dem der Obmann Kay-Uwe Ziegler den Vorwurf erhebt, Hoppermann habe „ihre Befugnisse missbraucht, um das Recht der Opposition zu beschneiden". Thema jener Sitzung: die Rolle der Opposition in der Pandemie, konkret die Anhörung Hans-Georg Maaßens und Tom Lausens. Ziegler: „Thema war ‘die Rolle der Opposition’ und nicht ‘die Rolle der parlamentarischen Opposition’." Zitat aus der AfD-Pressemitteilung vom 30.01.2026.

Das Muster ist unabhängig davon, wer gerade Opposition spielt: Eine Vorsitzende, die unter dem Motto „Verstehen, nicht verurteilen" antritt, schneidet Oppositionsfragen ab und lässt auf der anderen Seite einen Abgeordneten ihrer eigenen Fraktion die Zeugen-Delegitimation durchführen. Das ist nicht Neutralität. Das ist Parteinahme unter dem Deckmantel der Neutralität.

Und sie findet in dem einzigen parlamentarischen Gremium statt, das dieses Land hat, um aus drei Jahren Pandemie-Politik strukturell zu lernen.

Was Kohn schrieb — und was die Enquete nicht aufarbeitet
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Stephan Kohn legte am 8. Mai 2020 innerhalb des Bundesinnenministeriums einen über 80 Seiten starken Auswertebericht vor: „Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen". Kernthesen:

  1. Der Schaden durch die Regierungseingriffe übersteige bereits damals den Schaden durch das Virus.
  2. Die Zahlen des Robert-Koch-Instituts seien „nicht aussagekräftig".
  3. Die „Kollateralschäden" im Gesundheitsbereich würden systematisch unterschätzt.

Er verteilte das Papier an Leitungspersonen des BMI und der Landesinnenministerien. Er nutzte BMI-Insignien. Er wurde sofort suspendiert. Sein Dienst-Rechner wurde beschlagnahmt. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte im März 2022 seine Entfernung aus dem Dienst. Dokumentiert in Cicero, im Wikipedia-Eintrag Stephan Kohn, in der Preußischen Allgemeinen.

Sechs Jahre später fragt Sie also — nicht primär zur Sache, nicht primär zur Methodik, nicht primär zur KRITIS-Frage — sondern: ob Ihnen Ihre Kindheit etwas ausgelöst hat. Es gibt keine Folgefrage zur Validität der 80-Seiten-Analyse im Rückblick. Es gibt keine Folgefrage zum Suspendierungsprozess. Es gibt keine Folgefrage zu der Frage, wer damals im BMI welche Zahlen warum für „nicht aussagekräftig" hielt, und ob sich das im Nachhinein bestätigt hat — die im November 2025 veröffentlichten RKI-Protokolle legen genau diese Debatte für den inneren Kreis des Instituts selbst offen.

Diese Fragen werden nicht gestellt. Stattdessen: die Trauma-Frage.

Die Lehre aus der Medien-Stille
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Der Vorfall ist öffentlich. Er ist videoaufgezeichnet. Er wurde in den Tagen danach von Apollo News, Philosophia Perennis und der AfD-Fraktion dokumentiert. Tagesschau schweigt. ARD Morgenmagazin schweigt. Spiegel Online schweigt. Zeit Online schweigt. Im Nachrichten-Mainstream der Bundesrepublik existiert dieser Vorgang nicht.

Das ist der eigentliche Strukturbefund.

Wenn ein Mitglied der Union im parlamentarischen Gremium zur Corona-Aufarbeitung die dokumentierte Kindheits-Missbrauchs-Geschichte eines behördlichen Dissidenten öffentlich zur Delegitimation dessen fachlicher Bewertung nutzt, und kein einziges Leitmedium dieses Landes darüber berichtet — dann ist nicht nur der Vorfall selbst der Skandal. Der zweite Skandal ist die Entscheidung der Redaktionen, dass dieser Vorfall nicht existiert. Das ist keine Medien-Kritik am Rand. Das ist das Kernstück dessen, was dieses Blog dokumentiert.

Wer gewinnt, wer verliert
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Gewinner: Die Union, die das Narrativ der „Aufarbeitung" in ihren Händen hält, sie aber als Disziplinierungsinstrument gegen die ehemals aus der Behörde heraus Widersprechenden einsetzt. Konkret: Hoppermann, die ihre Vorsitz-Autorität bewahrt, ohne in den eigenen Reihen einschreiten zu müssen. Konkret: Axel Müller, dessen Methode unbenotet durchgeht. Konkret: die Leitredaktionen, die durch Nicht-Berichterstattung die Vertrauensdebatte unter „Randphänomen" archivieren.

Verlierer: Stephan Kohn, zum zweiten Mal. Alle anderen potenziellen Zeugen, die jetzt gesehen haben, mit welcher Technik die Kommission arbeiten kann, wenn sie will — und die ihre Bereitschaft zur Aussage neu kalkulieren werden. Die Enquete-Kommission selbst, die ihre eigene Glaubwürdigkeit verbrannt hat, bevor sie ihr Zwischenergebnis vorgelegt hat. Und — die wahrscheinlich wichtigste Gruppe — die Bürgerinnen und Bürger, die einen ergebnisoffenen parlamentarischen Aufarbeitungsprozess brauchen, um zu verstehen, warum Schulen geschlossen, Freiheiten entzogen, Existenzen beschädigt wurden.

Wir
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Wir tun es, indem wir dieses Gremium installieren und es dann machen lassen. Wir tun es, indem wir uns von Mottos wie „Verstehen, nicht verurteilen" beruhigen lassen, ohne nachzuprüfen, auf wen die Formel angewandt wird und auf wen nicht. Wir tun es, indem wir darauf warten, dass die Tagesschau uns sagt, wann ein Skandal stattgefunden hat.

Die Frage ist nicht Kohns Fehlbarkeit. Die Frage ist, mit welcher Methode das Gremium arbeitet, wenn jemand widerspricht — und ob ein parlamentarisches Gremium imstande ist, eine Analyse in der Sache zu prüfen, ohne den Zeugen über seine Kindheit zu zerlegen.

Die Antwort ist öffentlich, videoaufgezeichnet, und sie lautet: nein.

Siehe auch
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Hinweis: Dieser Text ist Strukturanalyse. Die wörtlichen Zitate sind gegen die Primärquelle Apollo News verifiziert. Das Hoppermann-Motto ist primärquellenbelegt auf cducsu.de (Pressemitteilung 09.09.2025). Das 29.01.2026-Muster ist durch die AfD-Pressemitteilung vom 30.01.2026 belegt. Stephan Kohns 80-Seiten-Bericht ist durch Cicero, Wikipedia und das VG-Berlin-Urteil (März 2022) öffentlich dokumentiert. Die politische Bewertung ist die des Autors.

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