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Drei Sätze, zwei Gerichte, keine Rechtskraft: Was die Correctiv-Urteile wirklich sagen

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Zwei Monate nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II gegen Correctiv zirkulieren zwei Versionen derselben Geschichte. In der einen bricht ein „mühsam errichtetes Lügengebilde" zusammen, Preise müssen zurückgegeben werden, die Demokratie-Demos waren Propaganda. In der anderen hat Correctiv „einen Sieg für die Pressefreiheit" errungen und die Recherche steht.

Beides ist verkürzt. Die Gerichtsakten sagen etwas Drittes.


Was das Landgericht Berlin II tatsächlich untersagt hat
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Am 17. März 2026 verurteilte das Landgericht Berlin II (Az. 27 O 379/25) die Correctiv gGmbH auf Antrag der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy zur Unterlassung. Untersagt sind drei konkrete Formulierungen aus der Berichterstattung zum Potsdamer Treffen [1]:

  1. Ein „Masterplan" zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern, also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen.
  2. „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können."
  3. „Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen’."

Die Kammer sah die „Masterplan"-Aussage als „nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig unklar, ungenau und unvollständig" [2]. Der Kern: Zwischen den Parteien war unstreitig, dass in Potsdam kein Plan zur zwangsweisen Ausweisung deutscher Staatsbürger präsentiert wurde. Martin Sellner hatte in seinem Vortrag ausdrücklich erklärt, deutsche Staatsbürger müssten nicht ausreisen.

Was das Urteil nicht sagt: Die Recherche als Ganzes sei falsch. Weder das Treffen an sich, noch die Teilnehmerliste, noch Sellners Konzept „Remigration" stehen in Frage. Verboten sind drei Sätze, erstinstanzlich, gegenüber einer einzelnen Klägerin.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Correctiv hat Berufung angekündigt. Chefredakteur Justus von Daniels äußerte sich „sehr überrascht vom Urteil des Landgerichts Berlin, gerade im Vergleich zu dem klar gewonnenen Verfahren in Hamburg" [3].


Das Hamburger Gegenstück
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Drei Monate zuvor, am 19. Dezember 2025, hatte das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 6/25 und 324 O 7/25) Klagen des Juristen Ulrich Vosgerau und des Einladers Gernot Mörig gegen Correctiv vollständig abgewiesen [4].

Dieselbe Formulierung — „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" — stufte die Hamburger Pressekammer als zulässige Meinungsäußerung auf Basis wahrer Tatsachengrundlage ein. Leser erkennten, dass es sich um eine zusammenfassende Wertung handele, nicht um eine Tatsachenbehauptung. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig; die Kläger legten Berufung ein.

Bereits im März 2024 hatte das OLG Hamburg (Az. 7 W 34/24) im Eilverfahren Vosgeraus sofortige Beschwerde überwiegend zurückgewiesen [5]. Nur in einem Teilaspekt — eine verkürzte Zitierung zur Erfolgswahrscheinlichkeit einer Wahlanfechtung — bekam Vosgerau recht. Alle weiteren Unterlassungsansprüche: abgewiesen.


Die juristische Lage in einer Tabelle
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Gericht / Az. Datum Kläger Ergebnis Rechtskraft
LG Berlin II — 27 O 379/25 17.03.2026 Huy (AfD) 3 Passagen untersagt nein (Berufung angekündigt)
LG Berlin II — 27 O 135/25 09/2025 Vosgerau Teilweise Unterlassung nein
LG Hamburg — 324 O 6/25 19.12.2025 Vosgerau Klage abgewiesen nein
LG Hamburg — 324 O 7/25 19.12.2025 Mörig Klage abgewiesen nein
OLG Hamburg — 7 W 34/24 26.03.2024 Vosgerau (Eilv.) Teilverkürzung bestätigt, Rest abgewiesen endgültig (nur Eilverfahren)

Keines der Hauptsache-Urteile ist rechtskräftig. Die Kernfrage — ist die „Masterplan"-Zuspitzung eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine zulässige Wertung? — liegt bei den Berufungsgerichten. Eine BGH-Entscheidung oder einheitliche Linie existiert nicht.


Was unstrittig ist
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Jenseits der strittigen Formulierungen ist folgendes zwischen allen Parteien und Gerichten unbestritten [6]:

  • Das Treffen fand am 25. November 2023 im Landhaus Adlon am Lehnitzsee in Potsdam statt.
  • Teilnehmer waren u. a. Martin Sellner (Identitäre Bewegung), Gernot Mörig (Einlader), Ulrich Vosgerau, Roland Hartwig (damals Referent von Alice Weidel), Gerrit Huy (AfD), Silke Schröder (Werteunion). Weidel trennte sich nach Veröffentlichung von Hartwig.
  • Sellner präsentierte sein Konzept „Remigration" mit drei Zielgruppen: Asylsuchende, Ausländer mit Aufenthaltsrecht, und deutsche Staatsbürger, die nicht „assimiliert" seien. Letztere sollten nicht durch Ausweisung, sondern durch „Anpassungsdruck" zur Ausreise motiviert werden.

Der strittige Punkt ist, ob die Zusammenfassung dieses dritten Teils als „Plan, um deutsche Staatsbürger auszuweisen" eine unzulässige Verkürzung darstellt — oder eine zulässige publizistische Wertung. Berlin sagt das erste, Hamburg das zweite. Beides erstinstanzlich, beides in Berufung.


Was das bedeutet — und was nicht
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Die Recherche ist nicht „in sich zusammengebrochen". Drei Formulierungen sind erstinstanzlich in einem von mehreren Verfahren untersagt worden. Correctiv hat die Kernaussagen in zwei Hamburger Hauptsache-Verfahren ausdrücklich bestätigt bekommen. Forderungen nach Rückgabe der Preise oder Einstellung staatlicher Förderung auf Basis eines nicht rechtskräftigen Urteils sind politische Setzungen, nicht juristische Schlussfolgerungen.

Correctivs Selbstdarstellung ist auch nicht vollständig. Die Hamburger Gerichte haben die Passage nicht als Tatsachenbehauptung geschützt, sondern als Wertung — ein juristisch bedeutender Unterschied. Die Kammer in Berlin hält dieselbe Passage für sachlich unwahr. Dass „die Recherche steht", stimmt nur, wenn man die Hamburger Lesart übernimmt und die Berliner ignoriert.

Was uns interessieren sollte: Wie kommt es, dass zwei Landgerichte mit vergleichbarem Sachverhalt zu entgegengesetzten Ergebnissen kommen? Das ist kein Skandal — das ist der normale Betrieb einer Rechtsprechung ohne einheitliche Obergerichts-Linie. Für eine Entscheidung, welcher Lesart man folgt, werden die Berufungsinstanzen zuständig sein, möglicherweise der Bundesgerichtshof.


Der Kontext: Was den Unterschied macht
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Die Correctiv-Recherche steht nicht isoliert. Sie wurde in ein Umfeld veröffentlicht, in dem Demonstrations-Infrastrukturen bereits vorhanden waren — Campact etwa hatte 2024 24,6 Millionen Euro Spendenvolumen [7] — und in dem der Vorwurf, Kampagnen-NGOs würden mit Narrativen aus Recherche-Portalen politische Mobilisierung steuern, eine eigene Gerichtsgeschichte hat. Dass dieselben Strukturen im Spiegel-Fernandes-Fall 72 Stunden nach Veröffentlichung eine 13.000-Personen-Demo auf die Straße brachten [8], ist dokumentiert. Dass die Hauptperson nicht kam, auch.

Der NGO-Komplex hinter den Demonstrationen ist also nicht spekulativ. Was sich aus den Correctiv-Urteilen nicht ableiten lässt, ist eine direkte Verknüpfung dieser Infrastruktur mit der Recherche selbst. Das ist eine separate Frage — und sie ist nicht durch das Berliner Urteil beantwortet.


Schluss
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Die Versuchung, aus einem erstinstanzlichen Unterlassungsurteil einen Kollaps oder einen Sieg zu machen, ist auf beiden Seiten groß. Beides ist falsch.

Was bleibt: Ein juristisch hochinteressantes Nebeneinander zweier Landgerichte, eine offene Frage zur Grenze zwischen Tatsachenbehauptung und Wertung, mehrere laufende Berufungen — und ein Treffen, zu dem der Kern dessen, was dort besprochen wurde, unstrittig dokumentiert ist.

Die Recherche ist weder gestorben noch freigesprochen. Sie ist, wo investigative Recherche zum politisch aufgeladenen Thema regelmäßig landet: vor Gericht, auf Jahre.


Weiterlesen auf elizaonsteroids.org
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Quellen
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[1] Landgericht Berlin II (17.03.2026): Pressemitteilung 13/2026, Az. 27 O 379/25. berlin.de

[2] Legal Tribune Online: So begründet das LG Berlin II die Correctiv-Niederlage. lto.de

[3] Correctiv (März 2026): Pressestatement zum LG-Berlin-II-Urteil. correctiv.org

[4] beck-aktuell (19.12.2025): LG Hamburg, Az. 324 O 6/25 und 324 O 7/25. beck-aktuell.de

[5] OLG Hamburg (26.03.2024): Beschluss Az. 7 W 34/24, Justiz-Pressemitteilung. justiz.hamburg.de

[6] aufrecht.de / Terhaag: Correctiv-Berichterstattung zum Potsdamer Treffen — uneinheitliche Rechtsprechung in Hamburg und Berlin. aufrecht.de

[7] Campact e.V., Jahresbericht 2024 (Spendenvolumen 24,6 Mio. €). Siehe auch Follow the Money: HateAid.

[8] Eigene Recherche: 72 Stunden: Wie aus einer Spiegel-Story eine Demo wurde.

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