Am 25. Februar 2026 hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil den Aktionsplan der Bundesregierung gegen Organisierte Kriminalität vorgestellt. Sein Schlüsselsatz, vom Bundesfinanzministerium auf seiner eigenen Pressemitteilung dokumentiert:
„Die Täter betrügen die Allgemeinheit, gefährden Menschenleben und verursachen jedes Jahr Milliardenschäden."
Der Satz ist als Maßstab gegen Kriminelle gemeint. Er funktioniert nur, wenn er auch dann gilt, wenn die Allgemeinheit von einer Bundesbehörde nicht informiert wird. Genau das ist die Frage, die Wolfdietrich Burde dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in zwei Mails am 27. und 28. April 2026 sehr präzise gestellt hat — mit einer Antwortfrist bis 15. Mai 2026.
1. Wer ist Wolfdietrich Burde #
Wolfdietrich Burde ist nach eigener Angabe Anfang 2022 lebensgefährlich an einem anaplastischen großzelligen T-Zell-Lymphom (ALCL, ALK-) aus der Gruppe der Non-Hodgkin-Lymphome erkrankt. Geimpft wurde er mit Comirnaty der Chargen ET3045 und SCTN4 am 14.04. und 11.11.2021. Er hat seinen Fall am 12.09.2022 als Verdacht einer Nebenwirkung an das PEI gemeldet. Die PEI-Bearbeitungsnummer dieser Verdachtsmeldung lautet CADR2022306791 — diese Nummer trägt der gesamte folgende Befund.
Burde hat seinen Fall einer Veröffentlichung mit Namensnennung zugestimmt, ausdrücklich „ohne Haftung meinerseits und ohne Gewähr für Richtigkeit und sonst etwas außer, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet habe und arbeite". Er stellt seine eigene Bearbeitungsnummer zur Verifikation öffentlich zur Verfügung. Das ist nicht der Tonfall einer Anekdote. Das ist die Methode eines Auditors mit eigenem Fall.
2. Der Anker: die 679.777-Zeilen-Tabelle #
Das PEI veröffentlicht seit 2021 auf seiner Webseite Tabellen mit Verdachtsfallmeldungen zu Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen. Die aktuelle Version für die Impfperiode 27.12.2020 – 31.12.2021 enthält 679.777 Zeilen (eigene Verifikation am 29.04.2026 anhand der von der PEI-Webseite heruntergeladenen XLSX, Stand 31.08.2025). Burde hat dieselbe Tabelle nach eigenen Angaben mehrfach sortiert: nach Impfdaten 14.04. und 11.11.2021, nach den Chargen ET3045 und SCTN4, nach den gemeldeten Reaktionen Lymphom, Non-Hodgkin-Lymphom, NHL, anaplastisches großzelliges Lymphom, ALCL.
Sein eigener Fall, dessen Existenz durch die Bearbeitungsnummer CADR2022306791 gegenüber dem PEI dokumentiert ist, taucht in dieser Tabelle nicht auf. Burde schreibt am 27.04.2026 wörtlich:
„Kein Fall passt, offensichtlich ist mein Fall nicht in der Tabelle. […] Sollte ich mich geirrt haben, teilen Sie mir bitte meine Case-ID mit."
Das ist der erste Befund: Eine an das PEI gemeldete und vom PEI bearbeitete Verdachtsmeldung ist in der vom PEI veröffentlichten Tabelle dieser Verdachtsmeldungen nicht auffindbar.
3. Die drei verschiedenen Todeszahlen #
Der zweite Befund ergibt sich aus Burdes Mail vom 28.04.2026 und ist arithmetisch hart. Für dieselbe Impfperiode 27.12.2020 – 31.12.2021 veröffentlicht beziehungsweise veröffentlichte das PEI an drei zeitlich unterscheidbaren Punkten drei verschiedene Todeszahlen als Verdachtsfälle für eine Nebenwirkung mit tödlichem Ausgang:
| Stand | Todeszahl Impfperiode 2021 | Quelle |
|---|---|---|
| Vor 28.11.2024 | 1.217 | PEI-Tabelle „Verdachtsfallmeldungen", damals einheitlich für die gesamte Periode |
| März 2025 | 2.060 | PEI-Pharmakovigilanzbericht zum 31.12.2024 / Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 1/2025 |
| Stand 31.08.2025 | 637 | Aktuelle PEI-Tabelle für 27.12.2020 – 31.12.2021 |
Die 2.060 sind aus dem Pharmakovigilanzbericht 2024 des PEI selbst wörtlich verifizierbar (PDF S. 22). Die 637 sind aus der aktuellen XLSX-Tabelle des PEI ebenfalls verifizierbar — meine eigene Auszählung über alle distinct Case-IDs ergibt 639 (Differenz 2 ist erklärbar durch Burde nicht mitgezählte „Terminalstadium"-Kategorie und eine zusätzliche Totgeburt). Die 1.217 sind aus der vor November 2024 veröffentlichten Tabelle, deren Detail-Verteilung Burde dokumentiert: Herztod (29) + Hirntod (11) + plötzlicher Herztod (54) + plötzlicher Tod (181) + Terminalstadium (2) + Tod (930) + Tod eines frühgeborenen Babys (1) + Totgeburt (9) = 1.217. Die Summe ist arithmetisch sauber, und alle anderen von Burde genannten Werte sind exakt. Die alte Tabelle selbst lässt sich heute nicht mehr direkt aus dem Archiv abrufen — das PEI hat seine Download-Seite mit einer Bestätigungsform versehen, die archive.org-Snapshots blockiert.
Was diese Reihe in Worten heißt: Zwischen März 2025 und Stand 31.08.2025, also in fünf Monaten, ist die Zahl der vom PEI für die Impfperiode 27.12.2020 – 31.12.2021 dokumentierten Todesfall-Verdachtsmeldungen von 2.060 auf 637 gefallen — eine Reduktion um rund 69 Prozent.
4. Die Begründungslücke #
Eine Bereinigung von Verdachtsmeldungen ist nicht per se ein Skandal. Duplikate, Nullifikate, Fehlklassifikationen werden in pharmakovigilanten Datenbanken laufend identifiziert. Das PEI selbst dokumentiert eine solche Bereinigung im Pharmakovigilanzbericht zum 31.12.2024 ausdrücklich:
„Von den 3.323 Verdachtsfällen mit tödlichem Ausgang, die direkt an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet wurden, wurden 203 Verdachtsfälle als Duplikate identifiziert und die entsprechenden Verdachtsfälle zusammengeführt. Bei 25 Verdachtsfällen handelt es sich um nullifizierte Meldungen […]. Zudem wurden vier Verdachtsfälle mit tödlichem Ausgang als Meldung eines Aborts identifiziert, die fälschlicherweise als Todesfälle klassifiziert wurden. Weitere fünf Verdachtsfälle wurden im Rahmen einer Studie und nicht im Rahmen des Spontanmeldesystems gemeldet […]. Damit wurden 3.086 Verdachtsfälle einer Nebenwirkung mit tödlichem Ausgang […] in die nachfolgend präsentierte Analyse einbezogen."
Das ist die Bereinigung 3.323 → 3.086 (gesamt, alle Impfperioden) — eine Reduktion um 6,1 Prozent, methodisch sauber benannt: 203 Duplikate, 25 Nullifikate, 4 falsch klassifizierte Aborte, 5 Studienmeldungen.
Die zweite, sehr viel größere Reduktion — 2.060 → 637 allein für die Impfperiode 27.12.2020 – 31.12.2021, also minus 69 Prozent in fünf Monaten — ist in einem vergleichbar zugänglichen, öffentlichen Bereinigungs-Dokument nicht auffindbar (Stand Recherche 29.04.2026). Sie ist in der Tabelle einfach geschehen.
Das ist die strukturelle Frage, die Burde gestellt hat. Nicht: „Was ist die Wahrheit hinter den Zahlen?". Sondern: Wenn dieselbe Bundesbehörde innerhalb von fünf Monaten für dieselbe Periode eine Reduktion um 69 Prozent in einer öffentlichen Tabelle vornimmt, welcher Methodik folgt diese Reduktion, und warum ist diese Methodik nicht im selben Schritt veröffentlicht worden, wie es im März-2025-Bulletin selbst Standard war?
5. Aborte: eine zweite Auswertung mit zeitlicher Verteilung #
Burde hat aus der vorherigen PEI-Tabelle (Stand 28.11.2024) zusätzlich eine eigene Auswertung der Abort-Verdachtsmeldungen nach Impfdatum erstellt. Die Verteilung pro Monat:
| Impf-Monat | Abort-Verdachtsfälle |
|---|---|
| 2020 (27.-31.12.) | 5 |
| 1/2021 | 5 |
| 2/2021 | 11 |
| 3/2021 | 14 |
| 4/2021 | 8 |
| 5/2021 | 24 |
| 6/2021 | 21 |
| 7/2021 | 10 |
| 8/2021 | 10 |
| 9/2021 | 4 |
| 10/2021 | 4 |
| 11/2021 | 20 |
| 12/2021 | 25 |
| 1/2022 | 13 |
| 2/2022 | 10 |
| 3/2022 | 4 |
| 4/2022 | 2 |
| 5/2022 | 1 |
| Datum unbekannt | 13 |
| Gesamt | 204 |
Burdes Beobachtung dazu in Wortlaut:
„Man sieht die Zahl der Abort-Meldungen im Takt der Impfintensität schwanken. […] Jedenfalls könnte es auch 2021 einen zahlenmäßig leichten Schub für Aborte und damit Nichtgeburten durch die Impfungen gegeben haben."
Die Daten sind aus der PEI-Tabelle gezogen. Die Interpretation („könnte einen Schub gegeben haben") ist Burdes Hypothese — sie ist als solche markiert, sie wird hier nicht als methodisch geprüfter Kausalitätsbefund übernommen. Was aus Sicht dieses Beitrags belegbar ist, ist dies: Auch die Abort-Verdachtsmeldungen liegen im Mai-Tabellenstand vor und sind in derselben Datenquelle, in der Burdes Lymphom-Fall fehlt.
6. Destatis 2026: das niedrigste Geburtenjahr seit 1946 #
Am 28.04.2026 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) in seiner Pressemitteilung Nummer 26/146 den Tiefststand veröffentlicht: rund 654.300 Geborene in Deutschland im Jahr 2025 — der niedrigste Stand der Nachkriegszeit. Das vierte Jahr in Folge mit sinkenden Zahlen. 2021 lag die Zahl noch bei rund 795.000.
Die Erklärung des Bundesamts in der Pressemitteilung:
„Die niedrigen Geburtenzahlen der vergangenen Jahre ergeben sich aus zwei Entwicklungen: Das Eintreten der zahlenmäßig kleinen 1990er-Geburtsjahrgänge in das wichtige fertile Alter von Anfang 30 und die seit 2022 sinkende zusammengefasste Geburtenziffer."
Burde hat diese Formulierung umgestellt:
„Die niedrigen Geburtenzahlen der vergangenen Jahre ergeben sich aus zwei Entwicklungen: Das Eintreten der zahlenmäßig kleinen 1990er-Geburtsjahrgänge in das wichtige fertile Alter von Anfang 30 und die niedrigen Geburtenzahlen seit 2022. Auf gut deutsch: Etwas durch sich selbst definiert."
Der Punkt ist sprachlich exakt. Eine „zusammengefasste Geburtenziffer" (TFR — total fertility rate) ist die durchschnittliche Anzahl von Kindern pro Frau im fertilen Alter. Wenn ein Bundesamt den Rückgang der jährlichen Geburtenzahl mit dem Rückgang einer Kennziffer erklärt, die selbst ein Maß für genau diesen Rückgang ist, ist das keine kausale Erklärung. Es ist eine Umformulierung der Beobachtung mit anderen Worten.
Burdes daraus folgende Wertung — „Das kann nur an den Impfungen liegen" — ist seine. Sie ist als Hypothese argumentativ verständlich (die Geburtenzahl bricht ab 2022 ein, also nach dem Impfeinsatz, nicht ab 2020/2021, wo sie noch im Bereich der Vorjahre lag), aber sie ist methodisch nicht zwingend: Es gibt mehrere mögliche Beitragskanäle, von Long-COVID-Effekten über sozioökonomische Verschiebungen bis zu pharmakologischen Mechanismen. Eine seriöse Untersuchung dieser Korrelations- und potenziellen Kausalfrage ist kein Zwei-Sätze-Aussage. Sie ist die Forschung, die Destatis nicht macht und die Öffentlichkeit nicht in einer Pressemitteilung bekommt.
Was sehr wohl belegbar ist: Eine Pressemitteilung, die das niedrigste Geburtenjahr seit 1946 mit einer Tautologie erklärt, beantwortet keine Frage. Sie schließt eine Frage.
7. Der Klingbeil-Maßstab, zurückgeführt #
„Die Täter betrügen die Allgemeinheit, gefährden Menschenleben und verursachen jedes Jahr Milliardenschäden." Das ist die Norm, die der amtierende Vizekanzler und Bundesfinanzminister im Februar 2026 öffentlich für den Umgang der Bundesregierung mit Organisierter Kriminalität gesetzt hat. Übersetzt heißt diese Norm: Wer der Allgemeinheit Information vorenthält, die ihr Leben betrifft, verursacht einen Schaden, der nicht ohne Konsequenz bleiben darf.
Die Frage, die sich aus Burdes Mails an das PEI ergibt, ist genau diese Norm, gegen eine andere Bundesbehörde gerichtet. Wenn das Paul-Ehrlich-Institut, also das deutsche Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, in fünf Monaten drei verschiedene Todeszahlen für dieselbe Impfperiode veröffentlicht — eine größere Reduktion (-69 %) ohne öffentlich verlinkte Methodik —, und wenn ein dokumentierter Verdachtsfall (CADR2022306791) eines lebensgefährlich Erkrankten in der dafür vorgesehenen Tabelle nicht auffindbar ist, dann gilt der Klingbeil-Satz nicht nur gegen Schmuggler und Geldwäscher. Er gilt auch gegen die eigene Behörde.
Das ist nicht Polemik. Das ist die einfache Anwendung einer öffentlich gesetzten Norm.
8. Die Frist — und was am 16. Mai sichtbar sein wird #
Burde hat dem PEI in seiner Mail vom 27.04.2026 eine Antwortfrist bis zum 15. Mai 2026 gesetzt:
„Ich bitte um Mitteilung bis 15. 5. 2026, welche Gründe dafür vorliegen. Sollte es Kriterien geben, nach denen bestimmte gemeldete Fälle nicht in der Tabelle enthalten sein sollen, bitte ich um Angabe dieser Kriterien."
Drei Antwort-Möglichkeiten sind denkbar:
- Das PEI antwortet öffentlich substanziell. Es nennt die Methodik der Reduktion 2.060 → 637, es klärt den Verbleib des Falls CADR2022306791 in der Tabelle. Das wäre Aufklärung im Wortsinn.
- Das PEI antwortet privat substanziell. Es klärt Burdes Fall, aber benennt keine öffentliche Methodik der Reduktion. Das wäre die Schließung eines individuellen Falls bei gleichzeitiger Offenlassung der strukturellen Frage.
- Das PEI antwortet nicht oder ausweichend. Das wäre die Bestätigung der Beobachtung, dass die Allgemeinheit zu einer großen, schweigend vorgenommenen Reduktion einer Verdachtsfall-Tabelle weder methodisch noch personell informiert wird.
Welche dieser drei Antworten gegeben wird, lässt sich nach dem 15. Mai 2026 dokumentieren — auf der Basis dessen, was öffentlich auf der PEI-Webseite steht. Ein Folgepost wird das tun.
Schluss #
Eine Bundesbehörde, die in einer öffentlichen Tabelle innerhalb von fünf Monaten ihre Todeszahl-Angabe für dieselbe Impfperiode um 69 Prozent reduziert und dazu keine öffentlich verlinkte Methodik liefert, hat genau das getan, was die Norm „die Allgemeinheit nicht zu betrügen" ausschließt. Die Frage, ob diese Reduktion methodisch berechtigt war, ist offen — aber sie ist nicht die zuerst zu beantwortende Frage. Die zuerst zu beantwortende Frage ist, warum sie nicht öffentlich erläutert wurde.
Wer dafür Burde keinen Dank schuldet — einem Privatmann, der seine eigene lebensbedrohliche Krebsdiagnose als Anker für eine Tabellen-Audit-Methode genommen hat —, sollte sich überlegen, ob er bei einem anderen Thema von einem Bundesfinanzminister zitiert wird, wenn der Aktionspläne gegen Betrug an der Allgemeinheit vorstellt. Diese Norm ist universell, oder sie ist keine.
Am 16. Mai 2026 lässt sich messen, ob die Norm in dieser Sache trägt.
Quellen und Belege
- PEI-Tabelle Verdachtsfallmeldungen 27.12.2020 – 31.12.2021 (XLSX, 32 MB, Stand 31.08.2025), abrufbar über die PEI-Downloadseite zu COVID-19-Impfstoff-Verdachtsmeldungen.
- PEI: Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 1/2025 (März 2025), Beitrag „Verdachtsfälle einer Nebenwirkung mit tödlichem Ausgang nach COVID-19-Impfung", S. 15-28.
- PEI: Pharmakovigilanzbericht zum 31.12.2024 (PDF, eigene Veröffentlichung).
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 26/146 vom 28.04.2026, „Zahl der Geburten sinkt im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand der Nachkriegszeit". URL: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_146_126.html.
- Bundesfinanzministerium: Pressemitteilung vom 25.02.2026, „Bundesregierung beschließt Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität", Zitat Lars Klingbeil.
- Korrespondenz Wolfdietrich Burde an pei@pei.de und Leitung@pei.de vom 27.04.2026 und 28.04.2026, einschließlich Notizen vom 28. und 29.04.2026, mit Veröffentlichungs-Zustimmung des Verfassers vom 29.04.2026.
- PEI-Bearbeitungsnummer der Verdachtsmeldung: CADR2022306791 (Meldung 12.09.2022).
Methodischer Hinweis: Dieser Beitrag folgt der für die Strukturanalyse-Reihe dieses Blogs dokumentierten Methodik (siehe Methodik). Drittmaterial wird wörtlich zitiert und mit Quelle markiert. Burdes Wertungen sind als solche kenntlich gemacht und werden nicht als methodisch geprüfte Kausalitätsbefunde übernommen. Was zählt, ist die belegte Inkonsistenz der öffentlichen Veröffentlichungen einer Bundesbehörde, nicht die Ableitung einer biomedizinischen Kausalität aus dieser Inkonsistenz.